Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Weinel ließ über die Aufnahme in die Stellungnahme einzeln abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beauftragt die Verwaltung, in die Stellungnahme zum Entwurf des regionalen Raumordnungsprogramms 2015 folgende politischen Forderungen aufzunehmen:

 

 

Einstimmig bei einer Enthaltung:

 

  1. Der Abstand von Konzentrationsflächen für die Windenergie soll bei allen Konzentrationsflächen für Windenergie mindestens 1.000m zu Wohngebieten betragen.

 

 

Einstimmig:

 

  1. Die Fläche A (Ehlershausen) soll nicht verkleinert werden, sondern die Prüfung des Artenschutzes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgen und die Höhenbegrenzung soll unter Abstimmung mit dem Luftsportverein Ehlershausen und der zuständigen Behörde für die Luftfahrt möglichst kleinflächig ausgewiesen oder auf die Genehmigungsebene verlagert werden.

 

 

Einstimmig:

 

  1. Die Fläche B (Schillerslage/Otze - westlich der B3) soll als Potenzialfläche für die Windenergie ausgewiesen werden und für ein Repowering zur Verfügung stehen.

 

 

Mit 27 Jastimmen, 3 Neinstimmen und 1 Enthaltung:

 

  1. Die Fläche C (Schillerslage/Otze – östlich der B3) soll entfallen.

 

 

Einstimmig:

 

  1. Die Fläche D (Schillerslage/Otze – Richtung Ramlingen) entfällt aufgrund der Forderung nach 1.000m Abstand zu Wohngebieten.

 

 

Einstimmig:

 

  1. Die Fläche E (Immenser Straße) soll (weiterhin) entfallen.

 

 

Mit 30 Jastimmen und 1 Neinstimme:

 

  1. Die Fläche F (Hülptingsen) soll entfallen.

 

 

Mit 26 Jastimmen, 3 Neinstimmen und 2 Enthaltungen:

 

  1. Die Fläche G (Dachtmissen) soll entfallen.

 

 

Einstimmig:

 

  1. Die Fläche H (Südöstlich Flaatmoor) soll von der Region Hannover weiter verfolgt werden, indem die Artenschutzbelange im Genehmigungsverfahren abgeprüft werden sollen.

 

 

Einstimmig:

 

  1. Die Fläche im Otzer Bruch soll von der Region Hannover aus dem Landschaftsschutz gelöscht und als Potenzialfläche für die Windenergie festgelegt werden. Zudem soll die Fläche bei der Flächenbilanz für die Windenergie angerechnet werden.

 


Die Tagesordnungspunkte 17, 17.1, 17.2, 17.3, 17.4, 17.5 und 17.6 wurden gemeinsam behandelt.

 

Herr Baxmann stellte fest, dass die wesentlichen Inhalte der Anträge von der FDP und der WGS in die Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses eingeflossen seien.

 

Herr Schulz dankte Herrn Lehmann und seinen Mitarbeitern/innen. Sonne und Wind seien die idealen Voraussetzungen für Ökostrom. Er informierte darüber, dass die Anträge der WGS und der FDP auf den Schutz der Menschen abzielten. Abweichend von der Forderung nach einem Mindestabstand der 10-fachen Nabenhöhe zur Wohnbebauung sei nunmehr als Kompromiss ein Mindestabstand von 1.000 m festgelegt. Im Otzer Bruch scheinen große Flächen für Windkraftanlagen geeignet zu sein, die derzeit als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind. Er erklärte, dass von anderen potenziellen Flächen aufgrund des Artenschutzes Abstand genommen und dafür der Otzer Bruch favorisiert werde. Herr Schulz sprach sich für Windenergie an der richtigen Stelle aus und dankte den anderen Fraktionen für die Kompromissbereitschaft.

 

Herr Fleischmann betonte, dass die Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses gar nicht schlecht sei. Die Stadt setze sich bei der Region dafür ein, dass die Flächen Hülptingsen, Dachtmissen und die Fläche östlich von Schillerslage in Richtung Otze entfallen sollen. Dieses halte er für sinnvoll. Allerdings habe er sich einen größeren Abstand zur Wohnbebauung von 2 km gewünscht. Er kritisierte, dass die Gefahren durch Infraschall von der Region nicht ernst genommen würden. Infraschall von Windkraftanlagen sei ab einer Entfernung von 700 m nicht mehr vom allgemeinen Umgebungsinfraschall zu unterscheiden. Es komme aber auf den Ort der Messung an, da der Körper Infraschall wahrnehme. Herr Fleischmann verwies auf eine Studie der TH Braunschweig und erinnerte an Forschungsergebnisse aus Dänemark. Er werde sich bei der Abstimmung über die Vorlage enthalten. Herr Fleischmann informierte darüber, dass er in der Regionsversammlung für die Burgdorfer Interessen kämpfen werde.

 

Herr Schrader wies darauf hin, dass sein Antrag bereits 4-5 Monate alt sei. Der Antrag habe auf Landesebene eine Änderung des Windkrafterlasses mit dem Ziel der Erwirkung der Länderöffnungsklausel angestrebt. Gefordert worden sei als Mindestabstand die 10-fache Nabenhöhe, etwa 1.400 m. Der Mindestabstand von 1.000 m werde aber mitgetragen. Herr Schrader betonte, dass der FDP der uneingeschränkte Erhalt des Segelflugplatzes sehr wichtig sei. Die Beschlüsse werden mitgetragen.

 

Herr Rheinhardt informierte darüber, dass die SPD zur Energiewende stehe und die Nutzung der Windenergie ein Teil davon sei. Bundes- und Länderregierungen hätten sich ehrgeizige Ziele gesetzt, die auch in Burgdorf umzusetzen seien. Dem trage die Region Hannover durch Aufstellung des neuen RROP Rechnung. Er erinnerte daran, dass eine Verhinderungsplanung unzulässig sei. Ohne eine entsprechende rechtswirksame Bauleitplanung bestehe die Gefahr des Wildwuchses von Windkraftanlagen. Ziel sei es gewesen, eine Planung rechtssicher und frühzeitig zu betreiben. Mit guten Argumenten sollten Vor- und Nachteile abgewogen und Schlüsse daraus abgeleitet werden. Alle Bedenken und Hinweise aus der Bevölkerung seien in die Planungen einbezogen worden. Die Mehrheitsgruppe sei sich nicht in allen Punkten einig, dementsprechend werde es weitere Wortmeldungen dazu geben. Der Dank gelte der Verwaltung und insbesondere Frau Behncke für die hervorragende Begleitung bei diesem Prozess.

 

Herr Braun teilte mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht einheitlich abstimmen werde. Er bemängelte die schlechte Vorbereitung der Energiewende durch die große Koalition und nannte als Beispiel mangelnde Speicherkapazitäten. Landschafts-, Menschen- und Vogelschutz seien wichtig. Gefahren wie der bereits angesprochene Infraschall seien zu berücksichtigen. Der Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung sei ein annehmbarer Kompromiss, dem er zustimmen werde. Herr Braun beantragte die Abstimmung über die einzelnen Punkte der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses.

 

Herr Knauer informierte darüber, dass Frau Heller und er teilweise nicht zustimmen werden. Er erinnerte an den Wählerauftrag nach der Kommunalwahl 2011, die Energiewende vor Ort zu unterstützen. Er warb dafür, dass mehr Flächen zur Diskussion gestellt werden und äußerte die Annahme, dass die Region sich nicht auf die Hereinnahme der Fläche im Otzer Bruch einlassen werde. Die Bedenken der Bürger/innen seien ernst genommen worden. Der Mindestabstand von 1.000 m sei bereits ein Kompromiss.

 

Herr Plaß führte aus, dass ein fast einheitlich getragener Kompromiss gefunden worden sei und dankte den Mitarbeiter/innen der Verwaltung für die hervorragende Arbeit. Die CDU werde den Mindestabstand von 1.000 m einheitlich mittragen. Diese Empfehlung werde an die Region gehen, welche sich dazu äußern und im Endeffekt beschließen werde. Der geforderte Anteil von 1,2 bzw. 1,4 % der Gesamtfläche der Stadt Burgdorf werde erreicht, wenn die Fläche des Otzer Bruchs berücksichtigt werde. In diesem Sinne werde die CDU-Fraktion den vorliegenden Kompromiss mittragen.

 

Herr Hunze begrüßte, dass der Vorschlag des Ortsrates Otze zur Umsetzung komme. Er erinnerte daran, dass man sich nicht gegen Windenergie ausgesprochen habe, sondern sich Gedanken gemacht habe, wo diese angesiedelt werden könne. Dieser Beschluss könne auch aus Sicht von Otze mitgetragen werden. Die Fläche des Otzer Bruchs sei so groß, dass alle anderen Ortschaften keine weiteren Flächen anbieten müssten.

 

Herr Bublitz informierte darüber, dass er nicht allen Punkten zustimmen werde.