Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 10

Der Rat fasste die folgenden

 

Beschlüsse:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und beschließt

 

 

mit 19 Jastimmen und 10 Enthaltungen:

 

  1. den Jahresabschluss des Jahres 2010, mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO (§§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. 117 Abs. 1 NKomVG) genehmigt worden sind, nachträglich zu (s. Anhang Jahresabschluss 2010, Seiten 101 bis 103). Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 89 NGO (§ 117 NKomVG) i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2010 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis (s. Anhang Jahresabschluss 2010, Seiten 104 bis 112).

 

 

mit 19 Jastimmen und 10 Enthaltungen:

 

  1. dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010 die Entlastung zu erteilen,

 

 

mit 19 Jastimmen und 10 Enthaltungen:

 

  1. den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2010 (522.504,73 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -2.957.428,27 € zu verwenden (der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von -2.434.923,54 € wird in der Bilanz 2011 als Fehlbetrag aus Vorjahren ausgewiesen).

Herr Baxmann nahm während der Beratung und Abstimmung im Zuschauerraum Platz.

 

Herr Zschoch erklärte, dass sich die CDU-Fraktion der Abstimmung enthalten werde und verwies auf die entsprechende Argumentation im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen. Es werde ein Rechtsverstoß unterstellt, da der Jahresabschluss 2010 erst im Jahr 2015, und damit nicht in der vorgeschriebenen Frist, vorliege. Im Hinblick auf eine gewissermaßen Vorbildfunktion für Bürger/innen sei dieses nicht tragbar. Begründungen für die späte Vorlage, wie z.B. ähnlich gelagerte Beispiele anhand anderer Verwaltungen oder die fehlenden personellen Ressourcen, halte Herr Zschoch nicht für ausreichend. Er wiederholte die langjährige Forderung nach einer Verwaltungsstrukturanalyse.

 

Herr Hinz führte aus, dass das Ergebnis für das Jahr 2010 bereits seit 2011 bekannt  sei und lediglich noch nicht geprüft war. Der 27-seitige Jahresbericht sei eine ausführliche Arbeit. Inhaltlich habe das Rechnungsprüfungsamt (RPA) aufgelistet, an welchen Stellen ggfs. Nacharbeiten erforderlich seien. Einwendungen seien nach dem abschließenden Ergebnis nicht zu erheben. Er erinnerte daran, dass der Jahresabschluss bereits im Juni auf der Tagesordnung stand und alle Fraktionen Gelegenheit für Fragen hatten. Herr Hinz unterstellte dem Vorredner ein bestehendes Misstrauen gegenüber der Kämmerei, dem Ersten Stadtrat und dem Bürgermeister. Andere Gebietskörperschaften hätten ebenfalls den Jahresabschluss 2010 erst in diesem Jahr vorgelegt. Es habe eine immense Umstellung in der Buchführung der Gebietskörperschaften gegeben. Der Jahresabschluss könne zur Kenntnis genommen werden und dem Bürgermeister werde die Entlastung erteilt.

 

Herr Schulz dankte dem RPA für die Erstellung des Prüfungsberichts. Er erinnerte daran, dass dieses der erste Abschluss eines doppischen Haushalts sei und die vorherigen Abschlüsse immer fristgerecht vorlagen. Für das Jahr 2009 habe der Abschluss bereits 2010 vorgelegen und sei am 21.05.2011 im Rat beschlossen worden, sämtliche Prüfungsbemerkungen waren ausgeräumt. Trotz der Wirtschaftskrise sei 2010 kein schlechtes Jahr für die Stadt Burgdorf gewesen. Die Bilanz verbesserte sich von 214 Millionen auf 217 Millionen Euro. Die Investitionskredite konnten in diesem Zeitraum um 400.000 Euro vermindert werden. Gegenüber dem vorausgesagten Minus betrug das tatsächliche Minus mit 2,5 Millionen Euro rd. 5 Millionen Euro weniger. Insgesamt sei, wie auch vom RPA bestätigt, ordentlich gewirtschaftet worden.

 

Herr Zschoch führte aus, dass die Einsparungen unter Anderem durch Minderausgaben bei der Gebäudeinstandhaltung erfolgt seien. Er stellte daher das Vorliegen einer tatsächlichen Einsparung in Frage. Das Herausschieben von Renovierung und Sanierung sei für die Substanz nachteilig.

 

Herr Hinz erläuterte, dass durch vorläufige Ergebnisse die Entwicklung bereits dargestellt werde. Das formelle Jahresabschlussverfahren sei rechtlich notwendig, bleibe aber dennoch eine Rückschau. Er ginge nicht von wesentlichen Änderungen vorliegender Zahlen aus.

 

Herr Philipps hob hervor, dass der Jahresabschluss nicht wie unterstellt wegen der Personalsituation erst jetzt, sondern trotz der Personalsituation bereits vorliege. Beispielsweise habe die Region Hannover den Jahresabschluss für 2010 erst kürzlich bekannt gemacht. Von einer Gesetzesverletzung zu sprechen, sei in diesem Zusammenhang nicht angemessen.