Einstimmig fasste der Rat mit der vorgenannten Änderung folgenden

 

Beschluss:

 

a) Die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage B beigefügte ‚Satzung über die Unterbringung von Asylbewerbern/-bewerberinnen und Flüchtlingen in der Stadt Burgdorf‘ wird beschlossen.

 

b) Von der dem Originalprotokoll als Anlage 9 beigefügten Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

c) Die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll als Anlage C beigefügte ‚Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/-bewerberinnen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf‘ wird beschlossen.


Herr Weinel teilte mit, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen habe, § 4 Abs. 3 der Satzung über die Unterbringung von Asylbewerbern/-bewerberinnen und Flüchtlingen in der Stadt Burgdorf wie folgt zu formulieren: „Jegliche Geräusch- und Lärmentwicklung ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, insbesondere in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr.“

 

Herr Morich äußerte sich zuversichtlich, dass Burgdorf die Herausforderungen der Unterbringung von Flüchtlingen leisten könne.

 

Herr Fleischmann war bei der Abstimmung nicht anwesend.