Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen
zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Gabriele Heldt im Rat der
Stadt Burgdorf nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.
Frau Heldt bedankte sich bei Rat und Verwaltung für die Zusammenarbeit der vergangenen Jahre.
Herr Baxmann dankte Frau Heldt für ihren Einsatz und überreichte ein Präsent.
Weitere Gratulationen folgten.