Sitzung: 08.10.2015 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1
Vorlage: 2015 0916
Mit 27 Jastimmen und 1 Neinstimme fasste der Rat
folgenden
Beschluss:
Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 5 NSpG wird dem Verwaltungsrat der
Stadtsparkasse Burgdorf aufgrund des Prüfungsergebnisses zu dem Jahresbericht
2014 durch die Prüfungsstelle des Nieders. Sparkassen- und Giroverbandes
Entlastung erteilt.
Herr Baxmann, Herr Pilgrim und Herr Plaß nahmen während der Beratung und Abstimmung im Zuschauerraum Platz.
Herr Fleischmann führte aus, dass die Geldbeschaffung auf dem Kapitalmarkt für Kreditinstitute derzeit nahezu zinsfrei sei. Er kritisierte die Höhe des bei Girokonten erhobenen Zinssatzes für Dispokredite sowie den Überziehungszinssatz über diesen hinaus und forderte einen Zinssatz von höchstens 5 Prozent. Er werde gegen die Entlastungserteilung stimmen.
Herr Hinz erklärte, dass sowohl die aufsichtsrechtlichen Vorgaben als auch der Verbraucherschutz die Bedingungen für Sparkassen immer weiter erschweren. Demgegenüber stünden geringere Zinsmargen und steigende Kosten. Für die Kostendeckung sowie die Eigenkapitalentwicklung müssen Gewinne erwirtschaftet werden. Herr Hinz erinnerte daran, dass die Stadt immens von der Stadtsparkasse profitiere. Die Entlastungserteilung werde befürwortet.
Herr Zschoch informierte darüber, dass die CDU-Fraktion der Entlastung zustimmen werde. Verwaltungsrat und Vorstand seien sehr engagiert. Die Sparkassen seien in einer schwierigen Situation. Er wies erneut auf die Förderungen durch die Stadtsparkasse hin und sprach den Mitarbeitern/innen und dem Vorstand seinen herzlichen Dank für die hervorragende Arbeit aus.