Einstimmig fasste der
Rat folgenden
Beschluss:
A)
Von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren
- der in der Zeit vom 01.06.2015 bis zum 01.07.2015 durchgeführten
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
- der Behördenbeteiligung durch das Schreiben vom 20.05.2015 gemäß § 4 Abs.
2 BauGB,
wird Kenntnis genommen. Die
in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
B)
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der Beteiligungsverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 0-71/5 „Burgdorf Nordwest“
in der Fassung vom 14.07.2015 als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan wird die
Begründung in der Fassung vom 14.07.2015 beigefügt.
Herr Fleischmann war bei der Abstimmung nicht anwesend.