Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Herr von Oettingen schlug vor, die Sportlerehrung zukünftig im StadtHaus stattfinden zu lassen, da ihm bei der letzten Sportlerehrung der würdige Rahmen gefehlt habe. Herr Baxmann sagte zu, dies zu überdenken und sich beim StadtHaus nach den Konditionen (evtl. Raummiete) zu erkundigen.

 

Herr Obst erkundigte sich, in welcher Höhe die Stadt Burgdorf vom Land Zuschüsse für inklusionsbedingte bauliche Maßnahmen erhalten würde. Herr Kugel sagte zu, diese Frage über das Protokoll zu beantworten. [Für konnexitätsbedingte Kosten für bauliche Maßnahmen will das Land für das Jahr 2015 einen Betrag in Höhe von 11,7 Millionen € an die Schulträger zahlen. Ab dem Jahr 2016 soll dieser Betrag auf 20 Millionen € jährlich erhöht werden. Diese pauschalierten Zahlungen sollen unbefristet erfolgen und auf Basis der Schülerzahlen der allgemeinen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in Trägerschaft der einzelnen Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise verteilt werden. Das Niedersächsische Kultusministerium hat den Entwurf eines Gesetzes über die finanziellen Leistungen vorgelegt. Im Oktober 2015 soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden. Ziel soll es sein, dass die Mittel für das Jahr 2015 noch in 2015 ausgezahlt werden. Die Stadt Burgdorf erhielte nach der pauschalierten Zahlung für das Haushaltsjahr 2015 ca. 40.000 € und ab 2016 jährlich ca. 70.000 €.]