Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Kauter erläuterte die Vorlage und wies auf die Entwicklung der Gesamtkosten für die Gebäudeunterhaltung hin (Seite 9). Auf Seite 12ff. sind die Gebäudekosten nach den verschiedenen Nutzungen dargestellt. Auf den Seiten 29ff. wurde ein Abgleich des KGSt-Richtwertes für die Gebäudeunterhaltung im Vergleich zum Feuerversicherungswert vorgenommen.

 

Diesen Richtwert veranschlagt die KGSt mit 1,2% vom Wiederbeschaffungswert. Auf der Seite 31 der Vorlage ist die entsprechende Kennzahl – untergliedert nach Gebäudearten – ersichtlich. Herr Kauter betonte, dass es sich bei dem Richtwert um einen im langfristigen Durchschnitt zu erreichenden Wert handelt, die vorliegende Untersuchung sich aber nur auf einen kurzen Zeitraum beziehe. Außerdem liege der Wiederbeschaffungswert nicht für alle Gebäude vor, so dass ersatzweise der Feuerversicherungswert herangezogen wurde. Von daher darf das Ergebnis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht überbewertet werden.