Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Rischbieter stellte sich dem Ausschuss kurz vor und ging anschließend auf die wesentlichen in der Vorlage aufgeführten Energieverbräuche ein. Als kurzfristig durchzuführende Maßnahmen nannte er Mitarbeitersensibilisierung zur Energieeinsparung, Nutzung von schaltbaren Steckdosen, Schulungen von Mitarbeitern in Einrichtungen etc.

 

Herr Kauter wies darauf hin, dass sich die Richtwerte der EnEV grundsätzlich auf Neubauten beziehen, dass aber bei einer Veränderung eines Bauteils (Außenwand) auf einer Fläche von mehr als zehn Prozent dann die Vorgaben der EnEV eingehalten werden müssen.

 

Die Frage von Herrn Plaß, ob mittelfristig durchzuführende Maßnahmen zur Energieeinsparung in die zu erstellende Priorisierungsliste der Gebäudewirtschaftsabteilung eingearbeitet werden, wurde von Herrn Rischbieter bejaht.