Sitzung: 21.09.2015 Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 2015 0926/1
Herr Rischbieter stellte sich dem Ausschuss kurz vor und ging anschließend auf die wesentlichen in der Vorlage aufgeführten Energieverbräuche ein. Als kurzfristig durchzuführende Maßnahmen nannte er Mitarbeitersensibilisierung zur Energieeinsparung, Nutzung von schaltbaren Steckdosen, Schulungen von Mitarbeitern in Einrichtungen etc.
Herr Kauter wies
darauf hin, dass sich die Richtwerte der EnEV grundsätzlich auf Neubauten
beziehen, dass aber bei einer Veränderung eines Bauteils (Außenwand) auf einer
Fläche von mehr als zehn Prozent dann die Vorgaben der EnEV eingehalten werden
müssen.
Die Frage von Herrn Plaß, ob mittelfristig durchzuführende Maßnahmen zur Energieeinsparung in die zu erstellende Priorisierungsliste der Gebäudewirtschaftsabteilung eingearbeitet werden, wurde von Herrn Rischbieter bejaht.