Sitzung: 21.09.2015 Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 2015 0887
Beschlussvorschläge:
Der Rat nimmt den Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010
der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und beschließt
1. den Jahresabschluss des Jahres
2010,
mit dem Beschluss über den
Jahresabschluss stimmt er
gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des
Haushaltsjahres 2010, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO (§§
58 Abs. 1 Ziff. 9 u. 117 Abs. 1 NKomVG) genehmigt worden sind, nachträglich
zu (s. Anhang Jahresabschluss 2010, Seiten 101 bis 103). Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit
gem. § 89 NGO (§ 117 NKomVG) i. V. m.
§ 6 der Haushaltssatzung 2010 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis (s. Anhang
Jahresabschluss 2010, Seiten 104 bis 112).
2. dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010
die Entlastung zu erteilen,
3. den Überschuss der
außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im
Ergebnishaushalt 2010 (522.504,73 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -2.957.428,27 € zu verwenden (der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von -2.434.923,54 €
wird in der Bilanz 2011 als Fehlbetrag aus Vorjahren ausgewiesen).
Herr Hinz erklärte für die SPD-Fraktion, dass diese dem Jahresabschluss zustimmen könne.
Auch die WGS-Fraktion – so Herr Obst – würde einen entsprechenden Beschluss fassen. Er regte allerdings an, den Abschluss noch einmal dem Rat entsprechend vorzustellen, da doch ein großer Bedarf an Erklärungen bestehe.
Anschließend fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen mit jeweils 6 Jastimmen und 3 Enthaltungen folgende