Sitzung: 29.09.2015 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2015 0921
Beschluss:
Die Stellungnahme der Stadt Burgdorf zum
Entwurf des RROP 2015 – hier zum Part: Vorranggebiete Windenergienutzung – wird
anhand der beschlossenen Passagen aus dieser Sitzungsvorlage formuliert und der
Region Hannover bis Ende November 2015 zugeleitet.
Die Fläche A soll nicht verkleinert werden,
sondern die Prüfung des Artenschutzes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach
dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgen. Die Höhenbegrenzung soll unter
Abstimmung mit dem Luftsportverein Burgdorf e.V. und der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Sachgebiet Luftverkehr möglichst kleinflächig ausgewiesen oder
auf die Genehmigungsebene verlagert werden.
Der Bestand des Segelflugplatzes muss in
jedem Fall sichergestellt werden.
Frau Meinig begrüßte den 1. Vorsitzender des Luftsportvereins Burgdorf e.V. als Gast zu diesem Tagesordnungspunkt.
Frau Behncke gab einen zusammenfassenden Überblick über
den aktuellen Sachstand zum Thema Windenergie, insbesondere erläuterte sie die
Beschlussempfehlungen der Ortsräte Schillerslage und Otze.
Das zu betrachtende
Vorranggebiet Burgdorf 02 = Ehlershausen (Potentialfläche A) mit einer Größe
von insgesamt 61 ha sei durch vorhandene Windräder und die naheliegende
Bundesstraße 3 bereits belastet.
Möglicherweise
sprechen artenschutzrechtliche Belange aufgrund eines vorliegenden Gutachtens
dafür, diese Fläche zu verkleinern und wegen der Belange des Segelflugsports im
Flächennutzungsplan der Stadt Burgdorf im Westen weiterhin mit einer Höhenbegrenzung
auf 90 m darzustellen.
Herr Meller erkundigte sich,
auf welcher Ebene Artenschutzbelange berücksichtigt werden.
Frau Behncke erklärte, dass die Stadt Burgdorf empfehle,
das Kriterium der artenschutzrechtlichen Betrachtung auf die Ebene der Prüfung
von Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu verlagern.
Herr
Veldten erklärte, dass bei
Betrachtung der Potentialfläche A der erforderliche Abstand neu geplanter
Windenergieanlagen zu der bestehenden Hochspannungsleitung betrachtet werden
müsse.
Frau
Behncke bestätigte, dass
auch dies im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens geprüft werde.
Frau
Meinig fragte, ob der
Bestandsschutz bestehender Anlagen auch für das sog. Repowering gelte.
Frau
Behncke bestätigte dies insofern,
als dass beim Repowering „alte“ Anlagen durch neue, aber zahlenmäßig geringere
Anlagen ersetzt werden.
Herr
Rickel erklärte, dass für
die CDU-Fraktion in diesem Zusammenhang die Wahrung von Bestandsschutzbelangen
Priorität habe.
Herr
Veldten erklärte, dass der
Luftsportverein erneut mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Sachgebiet Luftverkehr, Kontakt
aufnehmen wolle, um den minimalen horizontalen und lateralen Abstand auch unter
Berücksichtigung des Verlaufs der Start- und Landebahn für erforderliche Höhenbegrenzung und ggf.
neu zu errichtenden Windenergieanlagen zu ermitteln.
Frau
Behncke sagte Unterstützung
seitens der Stadtverwaltung zu.
Frau Meinig fasste zusammen, dass Konsens bestehe, keine Höhenbegrenzung vorzugeben, sondern diese Betrachtung auf das Genehmigungsverfahren zu verlagern. Vorrangig müsse der Fortbestand des Flugplatzes sichergestellt werden.
Mit 4 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden