Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Stadt Burgdorf zum Entwurf des RROP 2015 – hier zum Part: Vorranggebiete Windenergienutzung – wird anhand der beschlossenen Passagen aus dieser Sitzungsvorlage formuliert und der Region Hannover bis Ende November 2015 zugeleitet.

 

Die Fläche A soll nicht verkleinert werden, sondern die Prüfung des Artenschutzes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgen. Die Höhenbegrenzung soll unter Abstimmung mit dem Luftsportverein Burgdorf e.V. und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Sachgebiet Luftverkehr möglichst kleinflächig ausgewiesen oder auf die Genehmigungsebene verlagert werden.

Der Bestand des Segelflugplatzes muss in jedem Fall sichergestellt werden.


Frau Meinig begrüßte den 1. Vorsitzender des Luftsportvereins Burgdorf e.V. als Gast zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Frau Behncke gab einen zusammenfassenden Überblick über den aktuellen Sachstand zum Thema Windenergie, insbesondere erläuterte sie die Beschlussempfehlungen der Ortsräte Schillerslage und Otze.

 

Das zu betrachtende Vorranggebiet Burgdorf 02 = Ehlershausen (Potentialfläche A) mit einer Größe von insgesamt 61 ha sei durch vorhandene Windräder und die naheliegende Bundesstraße 3 bereits belastet.

Möglicherweise sprechen artenschutzrechtliche Belange aufgrund eines vorliegenden Gutachtens dafür, diese Fläche zu verkleinern und wegen der Belange des Segelflugsports im Flächennutzungsplan der Stadt Burgdorf im Westen weiterhin mit einer Höhenbegrenzung auf 90 m darzustellen.

 

Herr Meller erkundigte sich, auf welcher Ebene Artenschutzbelange berücksichtigt werden.

Frau Behncke erklärte, dass die Stadt Burgdorf empfehle, das Kriterium der artenschutzrechtlichen Betrachtung auf die Ebene der Prüfung von Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu verlagern.

 

Herr Veldten erklärte, dass bei Betrachtung der Potentialfläche A der erforderliche Abstand neu geplanter Windenergieanlagen zu der bestehenden Hochspannungsleitung betrachtet werden müsse.

Frau Behncke bestätigte, dass auch dies im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens geprüft werde.

 

Frau Meinig fragte, ob der Bestandsschutz bestehender Anlagen auch für das sog. Repowering gelte.

Frau Behncke bestätigte dies insofern, als dass beim Repowering „alte“ Anlagen durch neue, aber zahlenmäßig geringere Anlagen ersetzt werden.

Herr Rickel erklärte, dass für die CDU-Fraktion in diesem Zusammenhang die Wahrung von Bestandsschutzbelangen Priorität habe.

 

Herr Veldten erklärte, dass der Luftsportverein erneut mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Sachgebiet Luftverkehr, Kontakt aufnehmen wolle, um den minimalen horizontalen und lateralen Abstand auch unter Berücksichtigung des Verlaufs der Start- und Landebahn  für erforderliche Höhenbegrenzung und ggf. neu zu errichtenden Windenergieanlagen zu ermitteln.

Frau Behncke sagte Unterstützung seitens der Stadtverwaltung zu.

 

Frau Meinig fasste zusammen, dass Konsens bestehe, keine Höhenbegrenzung vorzugeben, sondern diese Betrachtung auf das Genehmigungsverfahren zu verlagern. Vorrangig müsse der Fortbestand des Flugplatzes sichergestellt werden.

 

Mit 4 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden