Nachtrag: 04.09.2015

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Stadt Burgdorf zum Entwurf des RROP 2015 – hier zum Part: Vorranggebiete Windenergienutzung – wird anhand der beschlossenen Passagen aus dieser Sitzungsvorlage formuliert und der Region Hannover bis Ende November 2015 zugeleitet.

 

Der Ortsrat Schillerslage fordert zusätzlich:

 

    Der Abstand zu Siedlungsgebieten muss mindestens 1.000 m betragen.

 

    Die Fläche C östlich der B3 soll gestrichen und stattdessen die Fläche im Otzer Bruch realisiert werden.

 

 

(Die Stellungnahme der Stadt Burgdorf zu den anderen Themen des RROP erfolgt mit separater Sitzungsvorlage.)

 


Frau Behncke gab einen zusammenfassenden Überblick über den aktuellen Sachstand zum Thema Windenergie.

 

Anschließend erfolgte eine Einwohnerfragestunde.

 

Auf die Frage eines Einwohners, wie die Flächen genau von den Projektierern beplant würden, antwortete Herr Lehmann, dass die Stadt darauf keinen direkten Einfluss habe. Zumindest könne zum jetzigen Zeitpunkt für die Flächen nördlich von Schillerlage aus fachlich-rechtlichen Gründen keine Höhenbegrenzung festgelegt werden.

 

Herr Dunker teilte mit, dass von der Fa. Prokon derzeit noch keine Aussagen vorliegen, was mit der Prokon-Fläche, die sich westlich von der B3 befindet, passiere.

 

Frau Behncke erklärte, dass es mit der gegenwärtigen Planung grds. nur um Flächen gehe. Die Planungsunterlagen seien durch einen Gutachter betrachtet worden. Danach lassen sich auf der Fläche B voraussichtlich max. 5-6 Anlagen und auf der Fläche C max. 5 Anlagen realisieren.

 

Eine Einwohnerin erkundigte sich, ob die Höhe der Windräder Auswirkungen auf den Abstand zur Wohnbebauung habe. Frau Behncke betonte, dass erst nach Genehmigung der Antragstellung nach Bundesimmissionsschutzgesetz eine konkrete Aussage zum Abstand getroffen werden könne. Die Windräder dürfen jedoch nur innerhalb der ausgewiesenen Fläche aufgestellt werden.

 

Herr Lehmann wies außerdem darauf hin, dass die Windräder ab 100 m Höhe grundsätzlich mit einer Befeuerung (Signallicht) ausgestattet sein müssen.

Ein Einwohner meinte, dass es eine Problematik zwischen Otze und Schillerslage bezüglich des Schattenschlages Richtung Otze und der Signalentwicklung Richtung Schillerslage geben würde.

 

Herr Dr. Volker Plaß vermutete, dass es im Genehmigungsverfahren bezüglich Schattenwurf und Lärmbelästigung für den Betreiber beim evtl. geforderten zeitlichen Abschalten der Windräder nur minimale Verluste geben würde.

 

Herr Baxmann erklärte, dass sich die Planungen der Stadt weitestgehend mit denen der Region decken. Er wies darauf hin, dass es sich bei den Windenergieanlagen um privilegierte Anlagen handelt, bei denen die Projektierer ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG zu durchlaufen haben. Sobald die Anträge umfassend geprüft und genehmigt worden sind, können Anlagen errichtet werden.

 

Der Vorteil für die Stadt sei, dass sie durch ihre eigenen Planungen ein Steuerungsinstrument in der Hand habe, um damit Einfluss auf die Planungen der Region nehmen zu können. Auch die Bürger sollten sich besonders aufgrund ihrer örtlich spezifischen Kenntnisse selbst einbringen.

 

Herr Dunker beklagte, dass bei den Planungen nur Natur- und Umweltschutz eine Rolle spielen und der Mensch ganz unberücksichtigt bleiben würde.

 

Ein Einwohner erkundigte sich nach der max. Gesamthöhe der Windräder. Herr Lehmann erklärte, dass diese derzeit eine max. Gesamthöhe von ca. 200 m hätten.

 

Auf die Frage eines Einwohners, ob die Sockel von vorhandenen Windrädern bei einer Erhöhung der Windräder weiterverwendet werden, antwortete Herr Lehmann, dass auch die Statik dafür passen müsse.

 

Ein Einwohner erklärte, dass die Systeme der Windräder grds. erweiterungsfähig seien. Die Fundamente müssten dann jedoch vergrößert werden und dies sei mit sehr hohen Kosten verbunden.

 

Frau Heldt bekräftigte, dass der Mensch eine wichtige Rolle spiele. Sie schlug vor, dass ein Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung gefordert werden solle.

 

Frau Behncke teilte mit, dass 1,4 % an Flächen für Windkraftanlagen von der Region angestrebt werde und dieser Wert bei 1.000 m Abstand zu Siedlungsflächen in Burgdorf auch eingehalten werden könne.

 

Herr Baxmann berichtete, dass in Otze auch eine Fläche betroffen sei, die aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden solle.

 

Frau Heldt meinte, dass der Lärm von den Windrädern auf der Fläche B nicht zu hören sei, da dieser von der B3 übertönt werde.

 

Herr Dunker machte deutlich, dass ein Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung unbedingt erforderlich sei.

 

Herr Lehmann erklärte, dass sich die Stadt in der Stellungnahme an die Region entsprechend stark positionieren werde.

 

Ein Einwohner äußerte Bedenken, dass die Beschlussfassung überhaupt Auswirkungen auf die Planungen der Region habe.

 

Herr Baxmann bekräftigte, dass durch politischen Willen auch schon bereits in der Vergangenheit Einfluss genommen werden konnte. Zusätzlich hat auch der jeweilige Grundstückseigentümer Einfluss auf den jeweiligen Projektierer.

 

Ein Projektierer der Fa. Windstrom erklärte, dass von ihrer Firma nur Windräder im Einklang mit der Bevölkerung gebaut werden und auch dann 1.000 m Mindestabstand von der Firma eingehalten würden, selbst wenn die Region nur 800 m Mindestabstand fordern sollte.

 

Frau Behncke erklärte, dass es schon Sinn macht, gegenüber der Region sehr deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass ein Mindestabstand von

1.000 m zur Wohnbebauung politisch gefordert werde.

 

Herr Barthold Plaß meinte, dass der Vorgehensweise der Stadt zugestimmt und ein entsprechender Druck bei der Region ausgeübt werden solle. Weiterhin würde er es begrüßen, wenn die Windräder im Einklang mit den Bürgern gebaut werden.

 

Ein Einwohner erkundigte sich, ob die Ausweisung der Flächen für Windenergie Auswirkungen auf die Ausweisung der Flächen von Suedlink haben. Herr Lehmann antwortete, dass bezüglich Suedlink aufgrund der politisch geforderten vorrangigen Erdverkabelung das Planverfahren voraussichtlich komplett neu gestartet werden müsse. Herr Baxmann ergänzte, dass die Y-Trasse aus seiner Sicht das schlimmste Problem sei.

 

Herr Dralle wies darauf hin, dass die Fläche „Flaatmoor“ aus Artenschutzgründen nicht für Windenergie verwendet werde.

 

Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden