Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Meller regte an, die auf Seite 4 Punkt II.3 genannten Fahrradbügel nicht im Grünstreifen an der Einmündung „Goldkuhle“ zu errichten, da so die Fahrbahn für landwirtschaftliche Fahrzeuge verengt werde. Er schlug vor, diese auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu platzieren, zumal dort bereits Fahrräder abgestellt werden.

Herr Rickel fragte, ob hinter der Bushaltestelle in Richtung Otze noch eine Querungshilfe eingebaut werden könne.

Antwort der Tiefbauabteilung:

Fahrradbügel: Die geplanten Fahrradbügel sollen in der Nähe der Bushaltestelle aufgestellt werden, deshalb ist es sinnvoll, diese an die Ecke Goldkuhle anzuordnen. Um den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu behindern, werden die beiden Fahrradbügel dichter an den Zaun (ca. 70 cm vom Zaun entfernt) und näher Richtung Messenberg aufgestellt. Der vorhandene Grünstreifen weist dort eine Breite von 4,00 m auf und man kann erkennen, dass ca. 3,00 m von dem Grünstreifen nicht überfahren werden, so dass dort eine Behinderung des landwirtschaftlichen Verkehrs nicht zu erwarten ist.

Der genaue Standort der Fahrradbügel kann jedoch auch gerne bei einem Ortstermin festgelegt werden.

Querungshilfe: Die K121 ist eine Regionsstraße. Insofern stehen Haushaltsmittel für einen Umbau nicht zur Verfügung.