Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage 1 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze werden gemäß § 6 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet.

 

 

- einstimmiger Beschluss -