Frau Beuning erläuterte den Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms zu den Schwerpunkten „“Rohstoffgewinnung“, „Siedlungsentwicklung“ und „Windenergie“  anhand der im Anhang zu diesem Protokoll befindlichen Präsentation.

 

Im Anschluss erfolgte eine ausführliche Diskussion der anwesenden Bauausschuss- und Ortsratsmitglieder. Frau Beuning beantwortete die zu dieser Thematik maßgeblichen Fragen.

 

Auf die Frage von Herrn Meyer, inwieweit es möglich sei, statt einer Erweiterung der Vorrangflächen für Windenergieanlagen in Schillerslage auf einen Teil des im Landschaftsschutzgebiet gelegenen „Otzer Bruches“ zurück zu greifen, antwortete Frau Beuning, dass dies im Moment nicht möglich sei, da zunächst die vorhandenen Schutzgebiete aufgearbeitet werden müssten. Erst nach einer Fortschreibung könne man über die Möglichkeit der Ausweisung eines solchen Standortes sprechen. Ob in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz für eine bestimmte Fläche gegeben sei, sei nicht zu berücksichtigen.

 

Hinsichtlich der Ausführungen von Frau Heldt, dass man in Schillerslage mit dem Repowering der vorhandenen Anlagen „leben könne“, soweit dafür im Gegenzug keine weiteren Flächenausweisungen erfolgten, erklärte Frau Beuning, dass dies zwar durchaus möglich sei, man die Betreiber der vorhandenen Anlagen jedoch nicht zum Repowering zwingen könne.