Um 19.50 Uhr eröffnete  Herr Schulz die zweite Einwohnerfragestunde.

 

Zur Kritik einer Einwohnerin aus Hülptingsen, dass ihr sehr früher Hinweises auf das Vorkommen von Rotmilanen im Bereich von Hülptingsen offensichtlich der Region  unbekannt gewesen sei, antwortete Frau Beuning, dass die Region weder vom NABU noch anderen Organisationen einen Hinweis auf das Vorkommen von „windenergieunverträglichen“ Vogelarten erhalten habe. Mittlerweile werde der Hinweis jedoch geprüft.

 

Der anwesende Vertreter des NABU Burgdorf führte hierzu aus, dass seine Ortsgruppe im Verfahren nicht um eine Stellungnahme gebeten worden sei und diese wahrscheinlich von einer anderen Stelle des NABU abgegeben worden sei.

 

Auf die Frage eines Einwohners führte Frau Beuning aus, dass der Entwurf in seiner geänderten Fassung samt Begründung ca. Anfang bis Mitte August ins Internet eingestellt und dort in allen Details eingesehen werden könne. Zu jedem Gebiet gebe es entsprechende Steckbriefe mit den dazugehörigen Begründungen sowie den maßgeblichen harten und weichen Kriterien.

 

Angesichts der wiederholten kritischen Frage eines Einwohners nach der Windhöffigkeit erläuterte Frau Beuning, dass die der Region hierzu vorliegende Studie belege, dass es möglich sei,  Anlagen an den Standorten wirtschaftlich zu betreiben.

 

Die Mindestgröße einer auszuweisenden Vorrangfläche, so Frau Beuning, liege bei 20 ha. Man gehe davon aus, dass auf einer solchen Fläche 3 Anlagen errichtet werden könnten, in dieser Größenordnung spreche man dann von einem Windpark. Konkrete militärische Belange würden erst im  Antragsverfahren nach BimSchG berücksichtigt und eingearbeitet.

 

 

 

Herr Schulz schloss die Sitzung um 20.25 Uhr.