Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Gemäß § 107 Abs. 6 Satz 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes werden die Aufgaben der Gehaltsabrechnung und der Kindergeldsachbearbeitung an die Region Hannover übertragen. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Verträge und Vereinbarungen werden abgeschlossen.