Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Gemäß § 107 Abs. 6 Satz 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes werden die Aufgaben der Gehaltsabrechnung und der Kindergeldsachbearbeitung an die Region Hannover übertragen. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Verträge und Vereinbarungen werden abgeschlossen.