Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die anliegende Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung qualifizierter Mietspiegel gem. § 558 c, d Bürgerliches Gesetzbuch und § 1 Abs. 4 Nieders. Statistikgesetz sowie zur Datennutzung für die Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach §§ 22 Sozialgesetzbuch II und § 35 Sozialgesetzbuch XII abzuschließen.