Einstimmig
fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
anliegende Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung
qualifizierter Mietspiegel gem. § 558 c, d Bürgerliches Gesetzbuch und § 1 Abs.
4 Nieders. Statistikgesetz sowie zur Datennutzung für die Ermittlung der angemessenen
Kosten für Unterkunft und Heizung nach §§ 22 Sozialgesetzbuch II und § 35
Sozialgesetzbuch XII abzuschließen.