Einstimmig fasste der
Rat folgenden
Beschluss:
Die Ergebnisse der folgenden
Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 11
wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:
-
der in
der Zeit vom 02.02.2015 bis zum 16.02.2015 durchgeführten Unterrichtung der
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB,
-
der in
der Zeit vom 08.04.2015 bis zum 08.05.2015 durchgeführten öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
-
der mit
Schreiben vom 31.03.2015 durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2
BauGB.
Die in der Begründung beschriebenen
Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 0-76/1 „Läuferweg“ in der
Fassung vom 12.05.2015 als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan wird die
Begründung in der Fassung vom 12.05.2015 beigefügt.