Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Bauausschusses fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Das Verfahren zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel einer maßvollen Erweiterung der Siedlungsfläche im Südosten der Kernstadt Burgdorfs soll eingeleitet werden (Einleitungsbeschluss nach § 2 BauBG).

 

Dem Vorentwurf der 58. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 19.06.2015 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.

 


Herr Brinkmann erläuterte ausführlich die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes.

In der darauffolgenden Beratung sprachen sich die Vertreter der Fraktionen für die vorgestellte Entwicklung dieser Fläche aus.

 

Herr Lehmann verwies auf die auf Seite 4 der Begründung fehlende Angabe der maßgeblichen Rechtsgrundlagen. Diese würden vor der weiteren Beschlussfassung zur Verfügung gestellt.

 

Frau Heller bat für die folgende Bauleitplanung die Ansprüche des Klimaschutzaktionsprogrammes zu berücksichtigen. Angesichts der im Zusammenhang mit dieser Planung erfolgten Diskussion über weitere Bauleitplanung, regte Frau Heller die Ausweisung eines weiteren Neubaugebietes in Sorgensen in Richtung der B188, welche in diesem Bereich tiefer liege, an.

Grundsätzliche Einigkeit bestand unter allen Ausschussmitgliedern insoweit Einigkeit,  die Möglichkeit einer Süd-Ost-Umfahrung zur Lösung der Erschließungsprobleme nicht zu verwerfen.

Herr Lehmann teilte mit, dass die Verwaltung erwarte, dass politisch gewünschte Änderungen an bisher kommunizierten Planungen mittels Antrag eingebracht würden. Flächenänderungen könnten nicht auf Zuruf erfolgen.