Herr Schrader bat den vorletzten Absatz auf Seite 7 des Protokolls wie folgt zu ersetzen:

 

Herr Schrader antwortete hierauf, dass ein solches Gutachten zunächst durch die Fachbehörden des Bundes analysiert werden müsse. Ggf. seien die TA-Lärm und/oder die BImschV fortzuschreiben, damit diese Forschungen/Erkenntnisse zu geltendem Recht würden. Die Stadt Burgdorf könne nur geltendes Recht anwenden.“

 

Die Mitglieder des Bauausschusses genehmigten das Protokoll über die Sitzung am 18.06.2015 bei einer Enthaltung einstimmig.