Eine Einwohnerin aus Hülptingsen bat um Auskunft, ob es für Burgdorf wie in Lehrte  eine Raumanalyse zum SuedLink gebe.

Herr Lehmann antwortete hierauf, dass eine solche Analyse für Burgdorf erst zielgerichtet erstellt werde, wenn der überarbeitete Antrag vorliege.

Die Frage eines Einwohners wer den örtlichen Konsens über die Unterschreitung der Abstände der Windkraftanlagen entscheide, antwortete Herr Schulz, dass diese Entscheidung letztendlich durch den Rat getroffen werde.

Ein Einwohner führte aus, dass es anders als  in Deutschland zwischenzeitlich eine australische Studie über die Symptome der Auswirkungen von Infraschall gebe. Diese habe keine Berücksichtigung  in deutschen Studien gefunden.

Herr Lehmann erklärte hierzu, dass das Umweltbundesamt in seinen Untersuchungen nur das berücksichtige, was in Deutschland Stand der Technik sei.

Ein Einwohner aus Hülptingsen drückte sein Unverständnis darüber aus, dass trotz der Insolvenz zweier Windkraftanlagen einfach neue Windkraftanlagen geplant würden.

Herr Schulz antwortete hierauf, dass es sich um eine vorausschauende Planung handele. Herr Rheinhardt ergänzte, dass dies den Sinn habe, eine wilde Planung zu verhindern und Schaden abzuwenden.

Auf die Frage einer Einwohnerin aus Hülptingsen bejahte Herr Lehmann, dass der Schutz der Naherholungsgebiete bzw. der Abstand politisch zu bewerten sei.

Die Einwohnerin aus Hülptingsen erläuterte zudem, dass die Stadt Lehrte die Absicht habe, ein Repowering der vorhandenen Anlagen erst dann zu ermöglichen wenn die alten Anlagen abgängig seien.

Frau Behncke führte hierzu aus, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Lehrte erst neu aufgestellt worden sei, so dass maßgebliche Kriterien in Bezug auf die Ausweisung von Vorrangstandorten für Windkraftanlagen bereits berücksichtig werden konnten. Dagegen stamme der derzeit noch in Burgdorf maßgebliche Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980.

 

Art und Ablauf der vorgesehenen Bürgerbeteiligung in Sachen Windkraft, so Herr Lehmann auf die diesbezügliche Frage einer Einwohnerin, seien noch je nach Beteiligung der Träger öffntlicher Belange zu definieren. Eine Beteiligung finde in jedem Fall statt.

 

Eine weitere Einwohnerin aus Hülptingsen äußerte erneut Kritik über die mangelhafte Beleuchtung der Straße „Im Felde“ und kündigte an, einen Gesprächstermin mit der zuständigen Tiefbauabteilung zu vereinbaren.

 

Ein Einwohner aus Hülptingsen erläuterte, dass nach seinem Kenntnisstand derzeit der Bundesärztekongress ein Gutachten zu den Auswirkungen von Infraschall erstelle. Hier biete es sich an, dieses für die Entscheidungen im Verfahren der Stadt Burgdorf abzuwarten.

Herr Schrader antwortete hierauf, dass ein solches Gutachten zunächst durch die Fachbehörden analysiert werden müsse und die Stadt Burgdorf nur geltendes Recht, d.h. die als Rechtsvorschriften niedergelegten Ergebnisse eines solchen Gutachtens anwenden könne.

 

Herr Hunze schloss die Sitzung und die Einwohnerfragestunde um 18.45 Uhr.