Her Kugel informierte den Ausschuss über ein Wohnbauprojekt der Kreissiedlungsgesellschaft Hannover (KSG). Konkret geht es um ein in konventioneller Bauweise zu errichtendes 3-geschossiges Gebäude, welches zunächst als Unterkunft für Flüchtlinge und nach Ablauf von 10 Jahren als Mietwohnraum (sozialer Wohnungsbau) genutzt werden kann.

 

In dem Gebäude könnten zunächst ca. 50 alleinstehende Flüchtlinge untergebracht werden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist die Umwandlung in 12 Wohnungen beabsichtigt, die für einkommensschwache Bevölkerungsschichten (B-Schein) vorgehalten werden sollen.

 

Die Verwaltung möchte sich dieser Thematik nähern und könnte sich vorstellen, das Gebäude auf einem noch städtischen Grundstück Ecke Grupenstraße/Gerickestraße in der Südstadt zu realisieren. Hierfür müsste zunächst Baurecht über ein Bebauungsplanverfahren geschaffen werden, was einen Vorlauf von bis zu 1 ½ Jahren bedingt. Nach Baureife könnte das Gebäude von der KSG (oder einem anderen Bauträger) errichtet werden. Das hierfür benötigte Grundstück würde die KSG von der Stadt erwerben.

 

Herr Lehmann wird in der Sitzung des Bauausschusses die gleiche Mitteilung machen und die Mitglieder des Bauausschusses bitten, in der nächsten Sitzung am 06.07.2015 eine Rückmeldung zu geben, ob man sich die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein solches Projekt vorstellen kann.

 

Da der Ausschuss für Soziales und Integration vor der Sommerpause keine Sitzung mehr hat, die Angelegenheit aber zügig vorangetrieben werden soll, wird gebeten, sofern Bedenken und Anregungen aus Reihen des Ausschusses für Soziales und Integration den Mitgliedern des Bauausschusses mit auf den Weg zu geben oder der Verwaltung (Herrn Kugel) direkt zuzuleiten.

 

Herr Knauer begrüßte das Vorhaben, insbesondere vor dem Hintergrund der dauerhaften Schaffung von Wohnraum.

 

Herr Kugel erklärte, dass die Baugenehmigung für die Wohncontainer an der Friederikenstraße auf 5 Jahre befristet sei. Das Wohnbauprojekt der KSG sei ein zusätzliches Angebot. Das Verfahren müsse zügig durchgeführt werden, damit mit diesen Unterkunftsplätzen geplant werden kann. Das Wohnbauprojekt sei für die Stadt Burgdorf kostenneutral.

Er bat darum, den Tagesordnungspunkt 7 an dieser Stelle einfließen zu lassen.

 

Herr Borrmann bat darum, die Vorlage 2014 0735/1 zur Kenntnis zu nehmen und informierte den Ausschuss über danach zu verzeichnende Veränderungen:

 

„Entwicklung Asylbewerberzahlen:

Seit dem 01.01. des Jahres haben wir 90 Personen in Burgdorf aufgenommen, 81 Erstantragsteller und 9 Folgeantragsteller. Im gleichen Zeitraum haben uns 29 Personen verlassen, davon sind 21 Personen freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt, 8 Personen wurden abgeschoben.

 

Bis auf eine 6-köpfige Familie aus Tschetschenien kommen die ausgereisten Personen aus Westbalkanländern, die Wahrscheinlichkeit einer Wiedereinreise und Folgeantragstellung ist hier sehr groß.

 

Von der ausgewiesenen Quote von 131 aufzunehmenden Asylbewerbern bis 30.09.15 hat Burgdorf die o.g. 81 Erstantragsteller aufgenommen, 2 kommen noch am 16. Juni, 2 weitere sind angefordert. Es verbleibt dann eine Restquote von 46 Personen.

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose über die Zahl der zu er-wartenden Asylantragsteller mittlerweile an die aktuelle Entwicklung angepasst. Danach ist für Niedersachsen mit rund 37.500 Asylantragstellern für das Jahr 2015 zu rechnen.

 

Bei der Festlegung der aktuellen Quote ist das Land Niedersachsen von 30.000 zu verteilenden Asylbewerbern ausgegangen, so dass sich aus der neuen Prognose erst einmal keine Änderungen ergeben. Wir wissen allerdings nicht, ob Niedersachsen vorherige Quoten evtl. nicht vollständig erfüllt hat.

 

Weiterhin kann es passieren, dass die Zahlen nochmals nach oben korrigiert werden.

Und: Nach der Quote ist vor der Quote.

Das Problem bei der Aufnahme der Asylsuchenden ist meines Erachtens weniger die Anzahl der Personen als vielmehr das Tempo, mit dem sie uns erreichen.

 

Unterbringung:

Im Wohnheim Friederikenstr. 43 sind aktuell 66 Personen untergebracht. In den freien Zimmern können maximal noch 11 Personen unterkommen. Dezentral sind 113 Personen in 20 angemieteten und 4 stadteigenen Wohnungen untergebracht. Zwei Wohnungen werden derzeit hergerichtet, hier sollen insgesamt acht weitere Personen untergebracht werden. 25 Leistungsbezieher leben in selbst beschafftem Wohnraum oder bei Verwandten.

 

In diesem Jahr haben bisher 4 Personen die Anerkennung als Flüchtling erhalten, diese Personen wechseln leistungsrechtlich in die Zuständigkeit des Job-Centers. Gleichwohl müssen wir aber weiterhin für die Unterbringung sorgen, solange diese Personen keinen anderen Wohnraum finden. Die Zahl der Anerkennungen dürfte in diesem Jahr noch deutlich steigen.

 

Zu den geplanten neuen Wohnanlagen:

Die Ausschreibung musste aufgrund rechtlicher Vorgaben EU-weit erfolgen und läuft noch bis zum 18.06.2015. Mit dem Bezug der Unterkünfte ist bestenfalls zum 01.11.2015 zu rechnen. Dies ist aber auch stark abhängig von den Lieferfristen für die Wohnmodule, die wir noch nicht wissen. Die Planungen sehen Unterkunftsplätze für 64 Personen vor. Parallel werden die Planungen für eine Sammelunterkunft auf dem Baugrundstück Eseringer Straße vorangetrieben. Dieses Vorhaben ist schneller zu realisieren als das Vorhaben auf dem Grundstück Drei Eichen.

 

Flüchtlingssozialarbeit:

Auf die Ausschreibung der halben Stelle haben wir 5 Bewerbungen erhalten. Es wird nunmehr die beschlossene Vollzeitstelle ausgeschrieben. Wir erhoffen uns hier eine deutlich bessere Resonanz und damit auch Auswahlmöglichkeit. Die Region Hannover gewährt der Stadt Burgdorf für das Jahr 2015 eine Zuwendung für Personalkosten im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit in Höhe von 65.878,27 €“.

 

Herr Kugel erläuterte, dass voraussichtlich Anforderungen für Flüchtlingssozialarbeit sowie Hausmeister für das Asylheim über den Stellenplan 2016 erfolgen werden.

 

Herr Knauer fragte nach, ob die Bewerbungsgespräche für die ½ Stelle Sozialarbeit schon abgeschlossen seien.

 

Herr Borrmann antwortete, dass diese abgeschlossen seien, man sich jedoch entschlossen habe, die Resonanz der Ausschreibung der Vollzeitstelle abzuwarten.

 

Herr von Oettingen ergänzte, dass es bei der Flüchtlingssozialarbeit klare Aufgabenzuweisungen geben müsse. Die Person müsse Kenntnisse in der Flüchtlingssozialarbeit und Asylverfahrensbegleitung haben. Dem Wohnbauprojekt der KSG mit dem anschließenden sozialen Wohnungsbau würde er positiv gegenüberstehen.