Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Einstimmig fasste der Rat folgenden Beschluss:

 

Die Flüchtlingssozialarbeit soll im Umfang von 39 Wochenstunden wahrgenommen werden. Die Besetzung der Stelle soll wie im Stellenplan 2015 veranschlagt mit 19,5 Wochenstunden befristet auf fünf Jahre erfolgen, die übrigen 19,5 Wochenstunden werden bis zur Ausweisung einer entsprechenden Stelle im Stellenplan 2016 befristet besetzt.


Herr Pilgrim führte aus, dass die steigenden Zahlen von Asylbewerbern/innen die Ausweitung der im Stellenplan 2015 vorgesehenen ½ Stelle auf eine ganze Stelle erforderlich mache. Die im Stellenplan 2015 berücksichtigte ½ Planstelle sei für die Dauer von 5 Jahren befristet, gleiches sei auch für die aufgestockte ½ Stelle gewünscht. Er sprach sich dafür aus, dass die Stelle insgesamt durch eine Person besetzt werde. Herr Pilgrim lobte das vorhandene System der ehrenamtlichen Betreuung der Asylbewerber/innen und Flüchtlinge. Die ehrenamtlichen Kräfte werden durch teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/innen beim Mehrgenerationenhaus und beim Nachbarschaftstreff Ostlandring angeleitet. Dieses System solle erhalten werden. Die Aufgaben der städtischen Stelle seien konzeptioneller und integrativer Art. Herr Pilgrim regte die Festlegung eines Personalschlüssels an (Anzahl Flüchtlinge je Stelle).

 

Herr Kugel informierte darüber, dass der vom Verwaltungsausschuss erarbeitete Beschlussvorschlag haushaltsrechtlich ohne Einbinden der Kommunalaufsicht möglich sei. Aufgrund der im Stellenplan 2015 berücksichtigten ½ Stelle könne die halbe Wochenstundenzahl bereits auf 5 Jahre befristet werden. Eine vorübergehende Beschäftigung außerhalb des Stellenplanes könne bewilligt werden. Der vorübergehende Zeitraum müsse definiert werden. Im Rahmen bis zu 1 Jahr sei es nach Verwaltungsmeinung völlig unstrittig. Herr Kugel teilte mit, dass in anderen Bundesländern Personalschlüssel vorliegen. Um bei weiter steigenden Flüchtlingszahlen reagieren zu können, werde die Verwaltung eine höhere Stellenzahl vorschlagen, um im Laufe des Jahres 2016 ggfs. die Stellen der aktuellen Situation anzupassen.

 

Herr von Oettingen erklärte, dass er den Antrag außerordentlich begrüße. Er regte an, bei der Stellenbeschreibung zwingend auf die Flüchtlingssozialarbeit und auf die Asylverfahrensbegleitung hinzuweisen. Es handele sich dabei um schwierige Angelegenheiten, welche von den ehrenamtlich Tätigen nicht länger geleistet werden können.