Herr Plaß wies darauf hin, dass im 2. Absatz auf Seite 3 des Protokolls vom 16.03.2015 das Wort ‚Investitionsstau‘ in ‚Sanierungsstau‘ geändert werden müsse, da sich die Frage von Herrn Apel auf einen Sanierungsstau in Gebäuden bezog.

 

Es entspann sich eine Diskussion darüber, ob Herr Apel zwar ‚Sanierungsstau‘ gemeint, tatsächlich aber – wie im Protokoll festgehalten – von ‚Investitionsstau‘ gesprochen habe.

 

In der weiteren Aussprache erläuterte Herr Lahmann den Unterschied zwischen Instandhaltung und Sanierung. Eine Sanierung führe zu einer Verbesserung der Standards, während eine Instandhaltung lediglich die Reparatur zur Aufrechterhaltung der Gebäude beinhalte.

 

Von Herrn Hammermeister wurde ergänzt, dass für unterlassene Instandhaltung Rückstellungen gebildet werden könnten. Dann müsse aber gesichert sein, dass diese Instandhaltung in den nächsten Jahren auch durchgeführt werde.

 

Herr Lahmann erklärte, dass bisher nicht die Notwendigkeit der Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gegeben war, da die Gebäude durch regelmäßige Reparaturen ja funktionieren. Auch seien in fast allen Gebäuden die vorgegebenen Brandschutzmaßnahmen durchgeführt worden.

 

Herr Zschoch wies darauf hin, dass der Politik schon entsprechende Zahlen, z.B. für Sanierung von Schulgebäuden, vorgelegt werden müssten, damit erkannt werden könne, was finanziell auf die Stadt zukomme.

 

Hierzu erklärte Herr Baxmann, dass zunächst einmal Verständigung über die für die Klassifizierung als ‚Sanierungsbedarf‘ zu Grunde zu legenden Kriterien erzielt werden müsse, um entscheiden zu können, welche Sanierungsmaßnahmen in welchen Gebäuden vorgenommen werden sollten. Erst danach können entsprechende Planungsaufträge vergeben und die konkreten finanziellen Auswirkungen (genauen Zahlen) ermittelt werden.

 

Nach weiterer Diskussion einigte sich der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen darauf, dass diese Fragen nach dem in der AG Haushaltskonsolidierung formulierten Projektauftrag weiter abgearbeitet werden sollten und die Verwaltung dazu dann entsprechende Zahlen liefern werde.

 

Bei 2 Enthaltungen wurde das Protokoll über die Sitzung vom 16.03.2015 mit der nachfolgenden Änderung auf S. 3, 2. Abs., 1. Satz genehmigt:

 

‚Zur Frage von Herrn Apel, wie hoch der Investitions-/Sanierungsstau in der Stadt Burgdorf sei, erklärte Herr Baxmann, dass diese Zahlen schon mehrfach in den entsprechenden Fachausschüssen geliefert worden seien.