Nachtrag: 19.05.2015

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1

Einstimmig bei einer Enthaltung fasste der Rat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die dem Originalprotokoll als Anlage B beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf.


Frau Gersemann führte aus, dass die Satzungsänderung das Ziel verfolge, die Gebührenberechnung für den Gebührenpflichtigen nachvollziehbarer zu gestalten. Gleichzeitig werde für die Verwaltung ein geringerer Verwaltungsaufwand erreicht. Es wird angestrebt, die einheitliche Einkommensermittlung zugrunde zu legen. Im Zuge der Berechnungen solle möglichst frühzeitig mit dem tatsächlichen Nettoeinkommen gerechnet werden. Ferner solle die Abgrenzung zwischen der Gebührenstaffelung und der wirtschaftlichen Jugendhilfe deutlicher herausgearbeitet werden. In Ergänzung zur Vorlage seien durch die Verwaltung Berechnungsbeispiele vorgelegt worden. Wichtig sei gewesen, dass bei einer Änderung der Einkommensberechnung das Ergebnis der Gebührenberechnung identisch sei. Die für den Gebührenpflichtigen gültige Stufe der Gebührenstaffel ändere sich nicht. Frau Gersemann lobte die klare Gegenüberstellung zwischen alter Fassung und neuer Fassung. Sie sprach Frau Raue für ihre Unterstützung und die ausgezeichnete Zuarbeit ihren Dank aus.

 

Herr Zschoch äußerte, dass aufgrund des Kita-Streiks eine Satzungsänderung wegen der Gebührenerstattung erforderlich sei. Er führte aus, dass Herr Kugel ihm gegenüber bereits signalisiert habe, dass die Verwaltung aufgrund der Ausweitung des Streik und der erneuten Schließung der Einrichtungen diesbezüglich bereits Überlegungen angestellt habe. Die CDU werde daraufhin einen entsprechenden Antrag nicht stellen. Herr Zschoch sagte der Verwaltung die Unterstützung der CDU für die wohlwollende Bewegung in Richtung der Eltern zu. Neben den Problemen der Betreuung der Kinder seien auch Arbeitsplätze von Eltern gefährdet, da sie die Betreuung selbst sicherstellen müssten. Er sprach sich für die Abstimmung mit anderen Regionskommunen aus, um eine vernünftige Lösung zu finden, welche den Interessen der Eltern gerecht werde.

 

Herr Fleischmann befürwortete grundsätzlich, dass die Berechnung transparenter gestaltet werde. Eine Verbesserung für die Eltern werde dadurch nicht ersichtlich. Er sprach sich für eine Senkung der Gebühren aus, da diese in den vergangenen Jahren zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung regelmäßig erhöht wurden. Als Beispiele für gebührenfreie Kinderbetreuungsplätze nannte er die Städte Braunschweig und Salzgitter. Herr Fleischmann erklärte, dass er sich bei der Abstimmung über die Vorlage enthalten werde.

 

Herr Baxmann wies darauf hin, dass die erhobenen Gebühren etwa 15 % der Gesamtkosten der Kinderbetreuung in den Kitas, Krippen und Horten deckten. Die restlichen 85 % der entstehenden Kosten werden aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Herr Baxmann signalisierte, dass in der Frage „Gebührenerstattung“ die Bereitschaft bestehe, den Eltern entgegen zu kommen. Er führte aus, dass es ein rechtliches Thema gewesen sei, da die Satzung diesen Spielraum nicht eingeräumt habe. Sollte sich die Streikzeit deutlich verlängern, wäre der in der Satzung maßgebliche unbestimmte Rechtsbegriff „vorübergehend“ überschritten, so dass die Verwaltung handeln könne. Dass diesbezüglich Einigkeit im Rat bestehe, nahm Herr Baxmann an.