Herr Baxmann erläuterte, dass eine Haftung weitestgehend ausgeschlossen sei. Selbst bei Fahrlässigkeit sei ein Versicherungsschutz gegeben. Bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung sei hingegen keine Haftung inbegriffen.
Herr Baxmann erläuterte, dass eine Haftung weitestgehend ausgeschlossen sei. Selbst bei Fahrlässigkeit sei ein Versicherungsschutz gegeben. Bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung sei hingegen keine Haftung inbegriffen.