Nachtrag: 05.05.2015

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 18, Enthaltungen: 9

Mit 5 Jastimmen, 18 Neinstimmen und 9 Enthaltungen fasste der Rat folgenden Beschluss:

 

Der Antrag von Herrn Fleischmann wird abgelehnt.


Die Tagesordnungspunkte 20, 20.1 und 21 wurden gemeinsam beraten und getrennt zur Abstimmung gestellt.

 

Herr Fleischmann verlas seinen Antrag. Er kritisierte, dass die Stadt einen Gutachter eingeschaltet habe und sprach sich dafür aus, eine Entfernung von 2 km zur Bebauung einzuhalten.

 

Herr Zschoch verlas den Änderungsantrag der CDU und begründete ihn. Ein gesunder Energiemix sei erforderlich. Alle Energieerzeugungsarten gingen mit Beeinträchtigungen für Mensch und Natur einher. Der Windenergieerlass berücksichtige die Interessen der Bürger/innen zu wenig. Herr Zschoch äußerte den Wunsch, dass mit Augenmaß geplant werde und der Immissionsschutz näher untersucht werde.

 

Herr Rheinhardt erinnerte daran, dass im Bauausschuss bereits der Antrag von Herrn Fleischmann diskutiert und mehrheitlich abgelehnt wurde. Von daher verwundere ihn der heutige Antrag. Herr Rheinhardt warnte davor, Ängste zu schüren. Den angesprochenen Schattenwurf gebe es bei extrem niedrigem Sonnenstand. Derzeit gehe es um die Ermittlung potenzieller Standorte. Bisher vorliegende Studien belegten, dass es Infraschall durch Windkraftanlagen gebe und dieser messbar, aber nicht hörbar und nicht schädlich sei. Diese Studien könne er nicht widerlegen. Es sei derzeit nicht zweckdienlich, die Verwaltung mit zusätzlicher Arbeit durch Schriftwechsel mit der Landesregierung zu belasten. Herr Rheinhardt mahnte, dass eine Planung mit dem Zweck der Verhinderung nicht betrieben werden dürfe.

 

Herr Kuyucu erklärte, dass die SPD für die Energiewende und gegen die Nutzung der Atomkraft sei. Er habe sich über Infraschall informiert. Dazu führte er aus, dass mögliche Schädigungen derzeit wissenschaftlich nicht bewiesen seien. Er stellte fest, dass sich nur wenige Menschen über die bereits bewiesenen Folgen durch z.B. Funk- und Handystrahlung, Abgase, Antibiotika in Fleischprodukten und atmosphärische Strahlung Gedanken machen.

 

Herr Schulz befürwortete die Energiewende. Solange keine Stromnetze für den Energietransport vorhanden seien, könne in Ruhe überlegt und für Akzeptanz bei der Bevölkerung gesorgt werden. Er bezog sich auf den Antrag von Herrn Fleischmann und den Ergänzungsantrag der CDU. Ziel des Antrages der WGS sei, die Akzeptanz bei den Bürger/innen für die weitere Umsetzung und den Ausbau der Energiewende herzustellen. Ein Beitrag dazu sei der sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie. Herr Schulz verlas den Antrag der WGS-Fraktion. Er forderte den Bürgermeister auf, sich für die Länderöffnungsklausel einzusetzen und sich beim Bundesumweltamt über Infraschall zu informieren. Dort liegen Untersuchungen mit dem Ergebnis einer Gefährdung für die Gesundheit der Menschen vor. Herr Schulz erklärte, dass die WGS den Antrag von Herrn Fleischmann unterstütze und auch den Antrag der CDU. Er warb für die Unterstützung des Antrages der WGS, weil er der weitestgehende Antrag sei.

 

Herr Lehmann wies darauf hin, dass das Gutachten die Möglichkeit einräume, auf kommunaler Ebene zu diskutieren. Es werde zunächst fachlich geprüft, welche Flächen in Frage kommen. Dann könne man über die verbliebenen Flächen politisch entscheiden. Das gewählte Verfahren ermögliche, dass man gegenüber der Region eine begründete Position vertreten könne. Herr Lehmann informierte darüber, dass die Region im Juli im Bauausschuss einen Teil des Raumordnungsprogramms vorstellen werde. Die Stadt Burgdorf habe dann die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu erarbeiten. Zur Länderöffnungsklausel führte er aus, dass es sich um ein spezielles Instrument handele, das bisher nur in Bayern eingeführt wurde. Da es verfassungsmäßige Bedenken gegen dieses Verfahren gebe, wurde in Bayern bereits die Verfassungsklage eingereicht. Dadurch würde die Gefahr einer Verhinderungsplanung gestärkt. In Bayern sei nicht der Schutz der Menschen, sondern der Landschaft als Argument für die Abstände vorgebracht worden. Herr Lehmann sprach die Empfehlung aus, das Verfahren des Gutachtens abzuwarten und sich dann gegenüber der Region zu positionieren.

 

Herr Hinz erinnerte daran, dass die in Niedernstöcken besichtigte Windkraftanlage aus einer Entfernung von 800 m angesehen wurde. Die Größe dieser Anlagen sowie die Veränderung des Landschaftsbildes dadurch seien deutlich geworden. Im Vergleich seien alte Anlagen lauter. Man müsse beachten, dass der Schattenwurf von 1,8 km nur bei einem Winkel der Sonne von 5-6° erreicht werde. Infraschall mache den Menschen Angst und werde daher häufig als Argument von Gegnern der Windkraft eingesetzt. Gutachten belegten, dass von einer Windkraftanlage verursachter Infraschall ab einer Entfernung von 200 m nicht mehr vom Umgebungs-Infraschall zu differenzieren sei. Er sprach sich dafür aus, das Verfahren weiter zu verfolgen. Vor einem Baubeginn einer Windkraftanlage sei zudem ein Umweltverträglichkeitsgutachten erforderlich.

 

Herr Braun fasste zusammen, dass alle Windenergie mit Augenmaß wollen und die Abmilderung des Windenergieerlasses wünschten. Der Windenergieerlass habe in erster Linie nur empfehlenden Charakter. Auf einer Abmilderung des vorläufigen Windenergieerlasses zu beharren, habe wenig Sinn. Es bestehe von daher kein Interesse, diesen Antrag zu unterstützen. Es bleibe abzuwarten, welche Flächen für eine Windkraftnutzung in Frage kommen. Er führte weiter aus, dass der Antrag der WGS Sympathiewert habe. Sinnvolle Abstände seien bei den bevorzugten Flächen im Verfahren zu diskutieren. Auch die Diskussion zum Infraschall müsse ernst genommen werden.

 

Herr Hunze äußerte den Wunsch, dass ein Flächennutzungsplan mit ausgewiesenen Flächen für Windkraftanlagen beschlossen werde. Der Windenergieerlass müsse geändert werden, so dass die Kommune die Möglichkeit habe, sich die Abstände freizuhalten. Auch die gesundheitlichen Belange seien zu prüfen. Er sprach sich dafür aus, dem Antrag zuzustimmen.

 

Herr Schrader stellte fest, dass die Anträge inhaltlich dicht beisammen lägen. Die Gesundheitsfrage zum Infraschall müsse näher betrachtet werden. Er sprach sich gegen eine Verspargelung der Landschaft aus.

 

Herr Fleischmann berichtete, dass er einen fast gleichlautenden Antrag in der Regionsversammlung gestellt habe. Dieser sei in dem Regionalplanungsausschuss einstimmig abgelehnt worden. Er forderte die anderen Fraktionen im Rat auf, auf ihre jeweiligen Parteikollegen/innen in der Regionsversammlung einzuwirken. Weiter entgegnete er, dass der Windenergieerlass des Landes nicht nur empfehlenden Charakter habe.

 

Herr Zschoch zitierte aus dem Windenergieerlass. Dieser sei für die Kommunen unter Umständen verbindlich. Es müsse sich gegen eine Entscheidung des Landes gewehrt werden.

 

Frau Heldt berichtete, dass Ende der 90er Jahre durch den Widerstand aus Burgdorf die ursprünglich geplanten 18 Windkraftanlagen auf 7 reduziert werden konnten. Frau Heldt erklärte, dass Schillerslage mit dem Bundestraßendreieck der B3 und der B188 belastet sei und mit den ersten Windkraftanlagen bereits einen Beitrag zur Energiewende geleistet habe. Sie forderte Fairness bei der Standortwahl der Windkraftanlagen. Die Aussagen der Region stelle sie in Frage. Neben dem Antrag der WGS unterstütze Frau Heldt auch den von Herrn Fleischmann und den der CDU. Gleichwohl äußerte sie den Wunsch nach mehr Substanz in dem Antrag der CDU.

 

Herr Fleischmann informierte darüber, dass er seinen Antrag, den Antrag der CDU und den Antrag der WGS-Fraktion unterstütze.

 

Es folgte eine Sitzungsunterbrechung von 21.20 bis 21.28 Uhr.

 

Herr Hinz führte aus, dass die SPD-Fraktion den Antrag von Herrn Fleischmann und den Änderungsantrag der CDU-Fraktion für das Verfahren nicht als förderlich erachte und ablehnen werde. Der Überweisung des Antrages der WGS werde zugestimmt.