Einstimmig fasste der
Rat folgenden Beschluss:
Die gemeinsame
Beschulung von Uetzer und Burgdorfer Schülerinnen und Schüler mit dem
Förderbedarf Lernen am Standort der Prinzhornschule Burgdorf mit Beginn des
Schuljahres 2015/16 wird begrüßt.
Mit der Gemeinde Uetze wird die dem Originalprotokoll Anlage 2 als
Entwurf beigefügte Verwaltungsvereinbarung über die Beschulung der Schülerinnen
und Schüler aus dem Gemeindegebiet der Gemeinde Uetze, welche die Schulform der
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen besuchen, an der Prinzhornschule
in Burgdorf abgeschlossen.