Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Einstimmig fasste der Rat folgenden Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Burgdorf außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) wird in der der Originalniederschrift als Anlage C beigefügten Fassung erlassen.


Herr Hinz begrüßte die Satzungsänderung und erklärte, dass er die Gebührenberechnung für Fehlalarme für sinnvoll und notwendig halte.

 

Herr Zschoch informierte darüber, dass die CDU-Fraktion die Vorlage mittrage, obwohl daraus eine Gebührenerhöhung entstehe. Die Entwicklung der Gebühren- und Einnahmesituation werde kritisch beobachtet.