Einstimmig fasste der Rat folgenden Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von
Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Burgdorf
außerhalb der unentgeltlich zu
erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) wird in
der der Originalniederschrift als Anlage C beigefügten Fassung erlassen.
Herr Hinz begrüßte die Satzungsänderung und erklärte, dass er die Gebührenberechnung für Fehlalarme für sinnvoll und notwendig halte.
Herr Zschoch informierte darüber, dass die CDU-Fraktion die Vorlage mittrage, obwohl daraus eine Gebührenerhöhung entstehe. Die Entwicklung der Gebühren- und Einnahmesituation werde kritisch beobachtet.