Beschlussvorschlag:
Der Änderungsbebauungsplan Nr. 0-71/5 „Burgdorf Nordwest“ soll im sog.
„vereinfachten Verfahren“ durchgeführt werden (Aufstellungsbeschluss gemäß
§ 2 BauBG i.V.m. § 13 BauGB).
Dem
beiliegenden Entwurf (Nr. 0-71/5 mit Planteil und Begründung vom 22.04.2015)
wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Entwurf die Beteiligung der
Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 13 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB)
durchzuführen.
Frau Riessler stellte anhand einer Präsentation die Grünflächengestaltung für den neu zu gestaltenden Bereich vor.
Diese sei auf Wunsch des Umweltausschusses aus der ursprünglichen Bebauungsplanung abgeleitet und orientiere sich in Art und Umfang an deren Vorgaben.
Anlass zu dieser 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ sei die planungsrechtliche Neuordnung der Einfahrtbereiche im Plangebiet, da die derzeitige LKW-Anlieferungssituation des Elektrofachmarktes an der Weserstraße zu Verkehrsbehinderungen führe.
Die Ausschussmitglieder stimmten einstimmig dem Beschlussvorschlag zu.