Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat beschließt auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.V.m. § 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) die der Vorlage anliegende 1. Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 0-45/2 „An der Mösch“ als Satzung.

 

 

 


Baurätin z. A. Gottlieb wies daraufhin, dass am Schluss der der Vorlage beigefügten Satzung folgendes geändert werden müsse:

 

„... wenn sie nicht innerhalb eines Jahres geltend gemacht worden sind,....“

 

Mit dieser Änderung fasste der Rat mit 31 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den nachfolgenden Beschluss: