Der Rat beschließt auf Grund der §§ 14 und 16 des
Baugesetzbuchs (BauGB) i.V.m. § 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung
(NGO) die der Vorlage anliegende 1. Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr.
0-45/2 „An der Mösch“ als Satzung.
Baurätin z. A. Gottlieb wies daraufhin, dass am Schluss der der Vorlage beigefügten Satzung folgendes geändert werden müsse:
„... wenn sie nicht innerhalb eines Jahres geltend gemacht worden sind,....“
Mit dieser Änderung fasste der Rat mit 31 Ja-Stimmen und 1
Nein-Stimme den nachfolgenden Beschluss: