Der Rat
beschließt:
a) Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen
der Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit vom 28.06. bis 12.07.2005
durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 16.06.2005
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 11.10. bis 13.11.2006
durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 05.10.2006
durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
und beschließt die in der
Begründung, Teil 3, Abschnitt A und B beschriebenen Abwägungsvorgänge.
b) Satzungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse
der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 0-81 „Ehemaliges Entzinnungswerk“
in der Fassung vom 23.11.2006 als Satzung.
Der Rat beschließt dem
Bebauungsplan beizufügen
- die Begründung in der Fassung vom 23.11.2006
und
- die Zusammenfassende Erklärung, die in der
Begründung, Teil 3, Abschnitt C wiedergegeben ist.
Mit 29
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Stimmenthaltungen fasste der Rat den nachfolgenden
Beschluss: