Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat beschließt:

a)   Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-   der in der Zeit vom 28.06. bis 12.07.2005 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-   der mit Schreiben vom 16.06.2005 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-   der in der Zeit vom 11.10. bis 13.11.2006 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-   der mit Schreiben vom 05.10.2006 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

und beschließt die in der Begründung, Teil 3, Abschnitt A und B beschrie­benen Abwägungsvorgänge.

b)            Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 0-81 „Ehemaliges Entzinnungswerk“ in der Fassung vom 23.11.2006 als Satzung.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen

-   die Begründung in der Fassung vom 23.11.2006 und

-   die Zusammenfassende Erklärung, die in der Begründung, Teil 3, Abschnitt C wiedergegeben ist.


Mit 29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Stimmenthaltungen fasste der Rat den nachfolgenden Beschluss: