Beschluss:
- Zur Steuerung der Zulässigkeit von
Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 5
i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) wird ein sachlicher
Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Burgdorf gemäß § 5 Abs. 2
b BauGB aufgestellt (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB).
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB durchzuführen, um zunächst die fachlichen Einschränkungen ermitteln
zu können.
- Die Verwaltung wird beauftragt, nach
Vorliegen der Erkenntnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Entscheidung beinhaltet auch die Fortsetzung der Beauftragung des
Gutachterbüros Geo-Net inklusive der Inanspruchnahme entsprechender Haushaltsmittel
für das Flächennutzungsplanaufstellungsverfahren.
Zu diesem Tagesordnungspunkt fand eine
gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss sowie den Ortsräten Ramlingen-Ehlershausen
und Schillerslage statt.
Herr Trute, beauftragter Planer der plan-gis, erläuterte ausführlich die Vorlage. Herr Trute ging insbesondere auf die Unterscheidung zwischen harten und weichen Kriterien ein. Im Ergebnis, so Herr Trute, verblieben zum jetzigen Zeitpunkt ca. 420 ha Potentialflächen, welche sich über die Belange des Artenschutzes erfahrungsgemäß auf weniger als die Hälfte reduzieren würden. Weitere Kriterien wie z.B. vorhandene Modellflugplätze sowie der Segelflugplatz in Ehlershausen führten zu weiteren Einschränkungen.
Herr Lehmann betonte die Notwendigkeit, in eigener Regie tätig zu werden, da anderenfalls die Region dies übernehme und die Stadt Burgdorf überplane. Um hier gegenüber der Region und auch gegenüber der Bundesnetzagentur und Tennet „sprachfähig“ zu sein, sei es Zeit, das erforderliche Verfahren einzuleiten.
Frau Meinig und Herr Rheinhardt befürworteten die vorgeschlagene Vorgehensweise. Zudem bekräftigte Herr Rheinhardt das Interesse der SPD, weitere Energiequellen zu etablieren.
Herr Köneke sprach sich unter der Bedingung, dass die Belange der Einwohner angemessen berücksichtigt und abgewogen würden, ebenfalls für die Planung aus.
Herr Fleischmann sah die Errichtung weiterer Windkraftanlagen angesichts der ungenutzten Kapazitäten im Süden der Bundesrepublik nicht als erforderlich an und kritisierte den vorläufigen Erlass der Landesregierung.
Frau Heldt betonte, dass nur über den Weg einer von der Stadt Burgdorf selbstbestimmten Planung versucht werden könne, eine zumindest angemessene Berücksichtigung der Belange der betroffenen Menschen zu erreichen. Trotz ihrer Bedenken gegen die Ausweisung weiterer Standorte sehe sie keine Alternative zu einem solchen Verfahren.
Eingeschobene
Einwohnerfragestunde:
Der anwesende Vertreter des Modellbauclubs Lehrte bat, den Verein an den bevorstehenden
Planungen zu beteiligen.
Herr
Trute stellte richtig, dass Modellflugplätze
nicht als Sportstätten gewertet werden und somit nicht der Mindestabstand von
400 m greife. Herr Lehmann ergänzte,
dass seitens der Region für die regional bedeutsamen Sportstätten ein
Beteiligungsverfahren durchgeführt werde. Sollte der Vorlage zugestimmt werden,
beabsichtige die Stadt Burgdorf, im Rahmen eines nächsten Planungsschrittes die
Vereine zu beteiligen. Zu der Fläche des Modellbauclubs Lehrte müsse man ganz
eindeutig anmerken, dass die südliche Potentialfläche artenschutzrechtlich bedenklich
sei.
Der Vertreter
des NABU Burgdorf stellte fest, dass nicht nur ein Abstand von 800m,
sondern auch von 1000m möglich sein könne. Er forderte in dieser Hinsicht
nachzubessern, um das Miteinander von Mensch und Naturschutz zu ermöglichen.
Gerade die Kriterien des Artenschutzes müssten bei der Beurteilung der
südlichen Potentialfläche angemessen berücksichtigt werden, zumal hier das
Artenvorkommen aufgrund des großen Nahrungsangebotes der Müllkippe sehr
vielfältig sei. Zu kritisieren sei, dass im Allgemeinen die Möglichkeit des
Repowering nicht intensiv geprüft wurde.
Herr
Trute führte hierzu aus, dass die
Frage ob ein Repowering überhaupt stattfinde, privatrechtliche Belange
betreffe, da es die Entscheidung eines Anlagenbetreibers sei, eine vorhandene
Anlage zu ändern. Zudem könne man diese Alternative zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht prüfen, da man zuerst die Potentialflächen selbst prüfen müsse.
Ein Einwohner
aus Hültingsen kritisierte, dass die damalige Vorrangfläche bei Hülptingsen
aufgrund des für das Sporting Hotel entstehenden Schattenschlages verkleinert
worden sei. Die nunmehr aktuelle Fläche umfasse 37 ha und berücksichtige diese
Problematik in keinster Weise. Zudem handele es sich bei diesem Gebiet um ein
Kaltluftaustauschgebiet, das negativ beeinträchtigt werde. Weiterhin vermisse
er Aussagen zu den zu erwartenden Beeinträchtigungen durch Infraschall,
aufgrund dessen zum Beispiel in Dänemark ein Baustopp für mehrere Anlagen
verhängt worden sei.
Herr
Scherer, Vertreter der
Klimaschutzagentur, führte hierzu aus, dass Untersuchungen ergeben hätten, dass
andere Quellen deutlich relevantere Beeinträchtigung und Störungen hervorriefen
als der entstehende Infraschall. Mit der Zustimmung zur Vorlage werde ein
formelles Bürgerbeteiligungsverfahren eingeleitet, in diesem Rahmen könne man
einen Kriterienkatalog entwickeln und geeignete Kompromisse finden. Herr Scherer betonte, dass die heutige
Entscheidung erst der Beschluss sei, ein Verfahren einzuleiten, sie bedeute
noch keine Festsetzung bestimmter Flächen.
Auf die Frage einer Einwohnerin aus Hülptingsen, warum ihr Hinweis auf eine im
Süden von Burgdorf vorkommende Vogelart nicht in der Vorlage wiedergegeben
worden sei, antworteten Herr Lehmann und
Herr Trute, dass die Hinweise zur Kenntnis genommen worden seien, für eine
entsprechende Gewichtung jedoch eine genaue Kartierung auf Grundlage einer
entsprechenden Untersuchung der Region notwendig sei. Diese müsse für das
gesamte Stadtgebiet erstellt werden.
Ein Einwohner
aus Schillerslage kritisierte, dass die rot-grüne Landesregierung bewusst
keinen Gebrauch von der Länderöffnungsklausel mache. Schon jetzt sei für das Verfahren
der Stadt Burgdorf zu erwarten, dass aufgrund möglicher Profite die weichen
Kriterien sukzessiv zurückgenommen und die vorgestellten optionalen Flächen wie
vorgestellt verbleiben würden.
Frau
Behncke verwies darauf, dass die
Festsetzung der weichen Kriterien durch den Rat erfolge, nicht durch
Investoren.
Ein weiterer Einwohner aus Burgdorf wandte sich gegen die weitere Verspargelung
der Landschaft vor dem Hintergrund der großen Stromexporte aus Deutschland.
Herr
Scherer antwortete hierauf, dass
Deutschland derzeit mehr Strom produziere als verbrauche und diesen daher
exportieren könne. Im Hinblick auf den anstehenden Kernenergieausstieg 2022 sei
jedoch eine Erhöhung der regenerativen Energie erforderlich, um den bestehenden
Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Eine Einwohnerin
aus Hülptingsen kritisierte, dass im Fall der Ausweisung der gezeigten
Vorrangfläche für die Häuser im Neubaugebiet mit einem Wertverlust von 70% zu
rechnen sei, ganz zu schweigen von den negativen Beeinträchtigungen der dort lebenden
Menschen.
Herr
Baxmann antwortete hierauf, dass
die genannten Potentialflächen auch hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem
ISEK, d.h. der Ausweisung weiterer Baugebiete überprüft wurden.
Die 2.
Vorsitzende des Kleingartenvereins in Otze befürchtete bei einer Ausweitung
des Vorrangstandortes Schillerslage noch größere Beeinträchtigungen für die
Kleingartenanlage als die bereits vorhandenen. Sie hoffte diesbezüglich auf die
Wahrung ihrer Interessen durch die Ortsräte von Otze und Schillerslage.
Frau
Kubersky erläuterte hierzu, dass
ungeachtet der Ausweisung der Flächen nochmals jede einzelne Anlage im Rahmen
eines BimSchG-Verfahrens auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werde.
Grundsätzlich sei es vorgeschrieben, Anlagen bei einem Schattenschlag von mehr
als 30 Minuten pro Tag abzuschalten. Inwieweit sich eine solche Anlage dann
noch rentiere, liege in der Entscheidung des Betreibers.
Nach der Einwohnerfragestunde erfolgte eine weitere Diskussion der Ausschussmitglieder und der Ortsräte/Ortsbürgermeister über die Vorlage.