Beschluss:

 

  1. Zur Steuerung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) wird ein sachlicher Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Burgdorf gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB aufgestellt (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um zunächst die fachlichen Einschränkungen ermitteln zu können.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der Erkenntnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Die Entscheidung beinhaltet auch die Fortsetzung der Beauftragung des Gutachterbüros Geo-Net inklusive der Inanspruchnahme entsprechender Haushaltsmittel für das Flächennutzungsplanaufstellungsverfahren.


Zu diesem Tagesordnungspunkt fand eine gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss sowie den Ortsräten Ramlingen-Ehlershausen und Schillerslage statt.

 

Herr Trute, beauftragter Planer der plan-gis, erläuterte ausführlich die Vorlage. Herr Trute ging insbesondere auf die Unterscheidung zwischen harten und weichen Kriterien ein. Im Ergebnis, so Herr Trute, verblieben zum jetzigen Zeitpunkt ca. 420 ha Potentialflächen, welche sich über die Belange des Artenschutzes erfahrungsgemäß auf weniger als die Hälfte reduzieren würden. Weitere Kriterien wie z.B. vorhandene Modellflugplätze sowie der Segelflugplatz in Ehlershausen führten zu weiteren Einschränkungen.

Herr Lehmann betonte die Notwendigkeit, in eigener Regie tätig zu werden, da anderenfalls die Region dies übernehme und die Stadt Burgdorf überplane. Um hier gegenüber der Region und auch gegenüber der Bundesnetzagentur und Tennet „sprachfähig“ zu sein, sei es Zeit, das erforderliche Verfahren einzuleiten.

Frau Meinig und Herr Rheinhardt befürworteten die vorgeschlagene Vorgehensweise. Zudem bekräftigte Herr Rheinhardt das Interesse der SPD, weitere Energiequellen zu etablieren.

Herr Köneke sprach sich unter der Bedingung, dass die Belange der Einwohner angemessen berücksichtigt und abgewogen würden, ebenfalls für die Planung aus.

Herr Fleischmann sah die Errichtung weiterer Windkraftanlagen angesichts der ungenutzten Kapazitäten im Süden der Bundesrepublik nicht als erforderlich an und kritisierte den vorläufigen Erlass der Landesregierung.

Frau Heldt betonte, dass nur über den Weg einer von der Stadt Burgdorf selbstbestimmten Planung versucht werden könne, eine zumindest angemessene Berücksichtigung der Belange der betroffenen Menschen zu erreichen. Trotz ihrer Bedenken gegen die Ausweisung weiterer Standorte sehe sie keine Alternative zu einem solchen Verfahren.

 

 

Eingeschobene Einwohnerfragestunde:

 

Der anwesende Vertreter des Modellbauclubs Lehrte bat, den Verein an den bevorstehenden Planungen zu beteiligen.

Herr Trute stellte richtig, dass Modellflugplätze nicht als Sportstätten gewertet werden und somit nicht der Mindestabstand von 400 m greife. Herr Lehmann ergänzte, dass seitens der Region für die regional bedeutsamen Sportstätten ein Beteiligungsverfahren durchgeführt werde. Sollte der Vorlage zugestimmt werden, beabsichtige die Stadt Burgdorf, im Rahmen eines nächsten Planungsschrittes die Vereine zu beteiligen. Zu der Fläche des Modellbauclubs Lehrte müsse man ganz eindeutig anmerken, dass die südliche Potentialfläche artenschutzrechtlich bedenklich sei.

Der Vertreter des NABU Burgdorf stellte fest, dass nicht nur ein Abstand von 800m, sondern auch von 1000m möglich sein könne. Er forderte in dieser Hinsicht nachzubessern, um das Miteinander von Mensch und Naturschutz zu ermöglichen. Gerade die Kriterien des Artenschutzes müssten bei der Beurteilung der südlichen Potentialfläche angemessen berücksichtigt werden, zumal hier das Artenvorkommen aufgrund des großen Nahrungsangebotes der Müllkippe sehr vielfältig sei. Zu kritisieren sei, dass im Allgemeinen die Möglichkeit des Repowering nicht intensiv geprüft wurde.

Herr Trute führte hierzu aus, dass die Frage ob ein Repowering überhaupt stattfinde, privatrechtliche Belange betreffe, da es die Entscheidung eines Anlagenbetreibers sei, eine vorhandene Anlage zu ändern. Zudem könne man diese Alternative zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht prüfen, da man zuerst die Potentialflächen selbst prüfen müsse.

Ein Einwohner aus Hültingsen kritisierte, dass die damalige Vorrangfläche bei Hülptingsen aufgrund des für das Sporting Hotel entstehenden Schattenschlages verkleinert worden sei. Die nunmehr aktuelle Fläche umfasse 37 ha und berücksichtige diese Problematik in keinster Weise. Zudem handele es sich bei diesem Gebiet um ein Kaltluftaustauschgebiet, das negativ beeinträchtigt werde. Weiterhin vermisse er Aussagen zu den zu erwartenden Beeinträchtigungen durch Infraschall, aufgrund dessen zum Beispiel in Dänemark ein Baustopp für mehrere Anlagen verhängt worden sei.

Herr Scherer, Vertreter der Klimaschutzagentur, führte hierzu aus, dass Untersuchungen ergeben hätten, dass andere Quellen deutlich relevantere Beeinträchtigung und Störungen hervorriefen als der entstehende Infraschall. Mit der Zustimmung zur Vorlage werde ein formelles Bürgerbeteiligungsverfahren eingeleitet, in diesem Rahmen könne man einen Kriterienkatalog entwickeln und geeignete Kompromisse finden. Herr Scherer betonte, dass die heutige Entscheidung erst der Beschluss sei, ein Verfahren einzuleiten, sie bedeute noch keine Festsetzung bestimmter Flächen.

Auf die Frage einer Einwohnerin aus Hülptingsen, warum ihr Hinweis auf eine im Süden von Burgdorf vorkommende Vogelart nicht in der Vorlage wiedergegeben worden sei, antworteten Herr Lehmann und Herr Trute, dass die Hinweise zur Kenntnis genommen worden seien, für eine entsprechende Gewichtung jedoch eine genaue Kartierung auf Grundlage einer entsprechenden Untersuchung der Region notwendig sei. Diese müsse für das gesamte Stadtgebiet erstellt werden.

 

Ein Einwohner aus Schillerslage kritisierte, dass die rot-grüne Landesregierung bewusst keinen Gebrauch von der Länderöffnungsklausel mache. Schon jetzt sei für das Verfahren der Stadt Burgdorf zu erwarten, dass aufgrund möglicher Profite die weichen Kriterien sukzessiv zurückgenommen und die vorgestellten optionalen Flächen wie vorgestellt verbleiben würden.

Frau Behncke verwies darauf, dass die Festsetzung der weichen Kriterien durch den Rat erfolge, nicht durch Investoren.

Ein weiterer Einwohner aus Burgdorf wandte sich gegen die weitere Verspargelung der Landschaft vor dem Hintergrund der großen Stromexporte aus Deutschland.

Herr Scherer antwortete hierauf, dass Deutschland derzeit mehr Strom produziere als verbrauche und diesen daher exportieren könne. Im Hinblick auf den anstehenden Kernenergieausstieg 2022 sei jedoch eine Erhöhung der regenerativen Energie erforderlich, um den bestehenden Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Eine Einwohnerin aus Hülptingsen kritisierte, dass im Fall der Ausweisung der gezeigten Vorrangfläche für die Häuser im Neubaugebiet mit einem Wertverlust von 70% zu rechnen sei, ganz zu schweigen von den negativen Beeinträchtigungen der dort lebenden Menschen.

Herr Baxmann antwortete hierauf, dass die genannten Potentialflächen auch hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem ISEK, d.h. der Ausweisung weiterer Baugebiete überprüft wurden.

Die 2. Vorsitzende des Kleingartenvereins in Otze befürchtete bei einer Ausweitung des Vorrangstandortes Schillerslage noch größere Beeinträchtigungen für die Kleingartenanlage als die bereits vorhandenen. Sie hoffte diesbezüglich auf die Wahrung ihrer Interessen durch die Ortsräte von Otze und Schillerslage.

Frau Kubersky erläuterte hierzu, dass ungeachtet der Ausweisung der Flächen nochmals jede einzelne Anlage im Rahmen eines BimSchG-Verfahrens auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werde. Grundsätzlich sei es vorgeschrieben, Anlagen bei einem Schattenschlag von mehr als 30 Minuten pro Tag abzuschalten. Inwieweit sich eine solche Anlage dann noch rentiere, liege in der Entscheidung des Betreibers.

 

 

Nach der Einwohnerfragestunde erfolgte eine weitere Diskussion der Ausschussmitglieder und der Ortsräte/Ortsbürgermeister über die Vorlage.