Herr Lehmann berichtete, dass am 02.03. ein Abstimmungstermin zwischen den Gemeinden Burgdorf, Sehnde und Lehrte bezüglich der Trassenverläufe Alt_95, Alt_96, Alt_97 und „8B2“ stattgefunden habe. Die Teilnehmer hätten vereinbart, hinsichtlich der zur Antragskonferenz abzugebenden Stellungnahme zusammen zu arbeiten. Auf Betreiben der Stadt Burgdorf werde ein weiteres Treffen nach Ostern stattfinden. Die Stadt Sehnde werde sich zudem um einen Austausch mit der ebenfalls betroffenen Gemeinde Algermissen bemühen.

 

Frau Herbst informierte über die auf der Brachfläche am Duderstädter Weg stattfindenden Bodenuntersuchungen. Diese sollten Klarheit über die Bebaubarkeit des Grundstückes schaffen. Hierzu werde zu einem späteren Zeitpunkt im Bauausschuss berichtet.

 

Frau Herbst berichtete weiterhin, dass für den ehemaligen Plus-Markt an der Norderneystraße ein Antrag auf Nutzungsänderung eingegangen sei. Ein Integrationsunternehmen aus Celle, welches schwerbehinderte Menschen ausbilde und beschäftige, wolle dort ein Ladengeschäft eröffnen. Hier sollen Gebrauchtmöbel, Haushaltswaren und Wohnaccessoires verkauft werden.

Im maßgeblichen Bebauungsplan 0-32 „Mönkeburg 6“ sei der Bereich des Marktes als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Als sonstiger, nicht störender Gewerbebetrieb sei der geplante Laden damit ausnahmsweise zulässig. Allerdings empfehle das Einzelhandelskonzept der Stadt Burgdorf für den ehemaligen Lebensmittelmarkt eine nahversorgungsbezogene Nachfolgenutzung, wie einen Drogerie- oder Getränkemarkt. Auch sonst entspreche das Vorhaben dem Einzelhandelskonzept der Stadt Burgdorf nur teilweise, denn insbesondere die angefragten Sortimente Haushaltswaren und Wohnaccessoires seien zentrumsnahe Sortimente und sollten möglichst ins Innenstadtzentrum gelenkt werden. Mit dieser Zielsetzung könne die Stadt Burgdorf die angefragte Nutzung zum Anlass nehmen  um den Bebauungsplan 0-32 zu ändern und die Zulässigkeit zentrenrelevanter Sortimente zu begrenzen. Vor dem Hintergrund, dass im Bereich des Innenstadtzentrums derzeit keine Ladengeschäfte in der angedachten Größe von ca. 500 m² Verkaufsfläche leer stehen, werde diese Vorgehensweise jedoch nicht empfohlen. Hinsichtlich der zu wählenden Vorgehensweise werde von Seiten des Bauausschusses um eine Rückmeldung gebeten.

 

Anmerkung der Verwaltung: Der Antrag wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.