Herr Herbst stellt Herrn Alrutz von der Planungsgemeinschaft Verkehr vor und erläutert seinen Arbeitsauftrag.

 

Herr Alrutz präsentiert anhand von Folien seine Ergebnisse. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Zunächst stellt er die Ausgangslage dar und erläutert die Überlegungen zur Verlängerung der Fahrradstraße bis zum Berliner Ring.

 

Problematisch ist die Verlängerung, da es sich um eine Tempo-30-Zone handelt und es einen abknickenden Vorfahrtsbereich gibt. Hier sind entsprechende verkehrsrechtlichen Regelungen zu beachten.

 

Herr Alrutz empfiehlt eine Vorfahrtsregelung für die Fahrradstraße. Da in Tempo-30-Zonen jedoch grundsätzlich die Rechts-Vor-Links-Regelung gilt, ist an diversen Stellen eine Umgestaltung notwendig. Als zu bevorzugende Möglichkeit stellt er den durchgezogenen Bord vor. Zur Sicherheit kann zusätzlich ein „Vorfahrt achten“-Schild aufgestellt werden.

 

Weiterhin schlägt Herr Alrutz vor, die Fahrradstraße zusätzlich zu den Schildern am Anfang und am Ende auffällig zu kennzeichnen. Dies kann zum Beispiel durch Piktogramme, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, geschehen.

 

Als Ergebnis seiner Arbeit teilt Herr Alrutz mit, dass die Verlängerung der Fahrradstraße zu empfehlen ist. Eine Verlängerung schafft eine Durchgängigkeit der Fahrradstraße von der Innenstadt bis zur Schule. Bisher hört diese mitten im Wohngebiet ohne erkennbaren Grund auf. Weiterhin ist die Verlängerung auch verkehrstechnisch sinnvoll. Nur in der Richard-Wagner-Straße ist darauf zu achten, dass eine deutliche Gestaltung z. B. mittels Aufpflasterungen und Einengungen erfolgt.

 

Herr Morich lobt den Vortrag von Herrn Alrutz.

 

Herr Köneke hat Bedenken gegen die abgesenkten Bordsteine. Er befürchtet, dass die Vorfahrtsregel von vielen nicht eingehalten wird. Daher empfiehlt er hier die zusätzliche Aufstellung von „Vorfahrt achten“-Schildern.

Weiterhin haben Radfahrer auf Fahrradstraßen besondere Rechte. Am Ende müssen sie sich aber wieder in den normalen Verkehr einordnen. Daher hält Herr Köneke es für wichtig, das Ende der Fahrradstraße zu kennzeichnen.

 

Herr Alrutz antwortet, dass Fahrradstraßen nur als Ausnahmen für stark von Radfahrern frequentierte Strecken eingerichtet werden. Eine Kennzeichnung mittels Markierung soll die Besonderheit der Fahrradstraße hervorheben.

 

Herr Köneke weist darauf hin, dass die meisten Schüler im Pulk die Fahrradstraße befahren. Aber trotzdem wird erwartet, dass sie die Verkehrsregeln einhalten. Herr Baxmann berichtet von seinen Beobachtungen, dass Schüler im Pulk sich ihre Vorfahrt nehmen. Sind sie jedoch einzeln unterwegs, fahren sie wesentlich vorsichtiger und bestehen im Zweifel nicht auf ihre Vorfahrt.

 

Herr Bublitz findet die Verlängerung der Fahrradstraße gut, damit sie nicht wie bisher abrupt endet. Er meint, dass ein abgesenkter Bordstein gewöhnungsbedürftig ist. Es dauert, bis die Verkehrsteilnehmer sich daran gewöhnt haben.

 

Herr Bublitz gibt zu bedenken, dass auch auf dem Schulgelände noch Fahrradabstellanlagen geplant werden. Wenn die Fahrradstraße an der Grünewaldstraße endet, muss der Berliner Ring trotzdem noch gequert werden.

Herr Herbst antwortet, dass es diese Frage bereits im Rahmen der Überlegungen zum Standort der Abstellanlagen gegeben hat. Laut Auskunft der Polizei nutzen Grundschüler die Fußgängerüberwege (FGÜ) ordnungsgemäß. Auch bei den Oberstufenschülern sieht die Polizei keine Gefahr. Ein zweiter FGÜ soll im Rahmen der Baumaßnahmen in dem Bereich eingerichtet werden.

 

Herr Suszka fragt, ob es auch Überlegungen gibt, die Fahrradstraße direkt bis zur Schule zu verlängern. Bisher gibt es noch keinen Beschluss für die Fahrradabstellanlage an dem Standort. Herr Alrutz berichtet, dass die Führung der Fahrradstraße über den Berliner Ring nicht sinnvoll ist. Diese Straße hat einen ganz anderen Charakter. Somit wird die Fahrradstraße in jedem Fall an der Grünewaldstraße enden. Herr Baxmann ergänzt, dass der Bauausschuss, der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport sowie der Umwelt- und Verkehrsausschuss den Standort an der Grünewaldstraße befürworten.

Herr Herbst teilt mit, dass die Fahrradstraße nicht direkt am Berliner Ring enden wird, sondern in Höhe der Zufahrt zu den geplanten Fahrradabstellanlagen.

 

Frau Leykum teilt mit, dass die Verlängerung der Fahrradstraße erst sinnvoll ist, wenn auch die anderen Maßnahmen zur Schulverlegung umgesetzt werden. Sie fragt, ob die Einbahnstraße in der Grünewaldstraße weiterhin bestehenbleiben soll. Weiterhin weist sie darauf hin, dass sie die sog. Kissen für unfallträchtig hält.

Herr Alrutz erläutert, dass für den Kfz-Verkehr weiterhin die Einbahnstraßenregelung gelten soll. Für den Radverkehr solle jedoch die Nutzung in beide Richtungen möglich sein.

 

Herr Herbst berichtet, dass zunächst eine konkrete Planung aufgestellt werden muss. Aufgrund dieser sind dann Haushaltsmittel zu beantragen. Vor Beginn der Maßnahme ist zudem ein Ausbauprogramm aufzustellen, welches von der Politik beschlossen wird. Die Maßnahmen werden zeitgleich mit der Schulverlegung durchgeführt. Wenn die Grundschule umgezogen ist, sollten auch die Fahrradabstellanlage und die Verlängerung der Fahrradstraße fertiggestellt sein.

 

Herr Bublitz erkundigt sich, ob man überlegen sollte, nach Abschluss der Schulverlegung die Grünewaldstraße für den Kfz-Verkehr zu sperren. Herr Baxmann antwortet, dass zunächst abgewartet werden muss, wie sich die Fläche städtebaulich entwickelt.

 

Herr Peters bedankt sich bei Herrn Alrutz für die Ausführungen zur Fahrradstraße.