Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Peters erkundigt sich, ob es Simulationen zum Ist-/Soll-Zustand gibt, unter Berücksichtigung des zusätzlichen Verkehrs, der dort ohne Änderungen an den Schienen verkehren soll.

 

Antwort über Protokoll:

Die Ausarbeitung der Lärmkarten entsprechend § 47c BImSchG, die durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) erfolgte, stellt eine Bestandsanalyse dar. Berücksichtigt wurde lt. Kartendienst des EBA ein Verkehrsaufkommen von 59.604 Zügen/Jahr im Streckenabschnitt südlich des Bahnhofs Burgdorf und von 58.985 Zügen/Jahr im Streckenabschnitt nördlich des Bahnhofs Burgdorf.  Verkehrsprognosen wurden nicht berücksichtigt und dies sieht § 47c BImSchG auch nicht vor. Wie das EBA bei dem folgenden Schritt der Lärmaktionsplanung vorgehen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

In Bezug auf die Y-Trassenplanung sollen voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Dialogforums „Schiene Nord“ am 24.04.2015 auch Prognosedaten für die unterschiedlichen Varianten präsentiert werden. Danach würde es der Stadt Burgdorf möglich sein, eigene Immissionsprognosen zu erstellen.

Der Frage über die derzeit rechtlich zulässige maximale Streckenauslastung in Burgdorf geht die Verwaltung aktuell nach.

 

 

Herr Weinel gibt zu bedenken, dass die Lärmminderung immer nur durch Erneuerung der Bremsklötze erfolgen soll. Dabei kann an den Waggons noch viel mehr zur Lärmminderung getan werden. Allerdings macht die Bahn nur das, was gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Herr Baxmann weist darauf hin, dass Herr Brinkmann bereits Kontakt zu der Arbeitsgruppe aufgenommen hat.