Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Lehmann berichtete einführend, dass die dem Betrieb erteilte Abbaugenehmigung Ende 2015 auslaufe. Aufgrund der neben dem Abbau ausgeübten und im Außenbereich unzulässigen überwiegenden gewerblichen Tätigkeiten (Herstellung und Verkauf von Mischungen)  sehe man gemeinsam mit der Region die Möglichkeit auf dem Gelände ein auf sieben Jahre befristetes Gewerbegebiet mittels Bauleitplanung festzusetzen. Gleichzeitig hierzu müsse nach den gesetzlichen Vorgaben eine Nachfolgenutzung geplant und festgeschrieben werden. Dies ermögliche der Stadt Burgdorf das Gelände als Naherholungsgebiet auszuweisen.

Anschließend erläuterte Frau Feller als Planerin, den derzeitigen Zustand des Bereiches sowie dessen derzeitige Nutzung und eventuelle spätere Nutzungsmöglichkeiten. Die entsprechende Präsentation ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

In der anschließenden Diskussion sprachen die Mitglieder des Bauausschusses sich ungeachtet der noch zu beratenden weiteren Vorgehensweise dafür aus, den Kiesabbau so lange an dieser Stelle zu halten bis die Vorkommen ausgebeutet sind.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses einigten sich darauf ein Meinungsbild ihrer Fraktionen bis zur übernächsten Sitzung des Bauausschusses am 17.03. darlegen zu können.