Herr Hunze gab eine Beschwerde des Seniorenrates über den mangelnden, nicht rollatorengerechten Zustand des Fußweges in der Zintener Straße weiter.

 

Diese Beschwerde wird von der Tiefbauabteilung wie folgt beantwortet:

Am 05.02. fand mit Frau Westphal vom Seniorenrat ein Ortstermin in der Zintener Straße statt. Nach Auffassung von Frau Westphal ist der westliche Gehweg auf Grund seines starken Quergefälles für Nutzer von Rollatoren nur eingeschränkt begehbar.

Bei der Zintener Straße handelt es sich um eine mäßig befahrene Anliegerstraße, deren Fahrbahndecke vor kurzem mittels Deckensanierung erneuert wurde. Auf beiden Straßenseiten befindet sich ein Gehweg. Der östliche Gehweg ist für Rollatorennutzer, auch nach Aussage von Frau Westphal, hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit geeignet. Begegnungen von zwei Rollatorennutzern sind allerdings nur eingeschränkt möglich, da parkende Fahrzeuge ein Ausweichen auf die Straße behindern.

Der bemängelte westliche Gehweg hat in einigen Teilbereichen, insbesondere den Zufahrten ein Quergefälle von über 2,5 %. Zulässig sind im Bereich von Grundstückszufahrten bis zu 6% Gefälle. Unfallgefahr, in dem Sinne, dass hier Stolperkanten vorhanden sind, besteht nicht.

Da auf Grund der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten der Stadt lediglich konkrete Unfallgefahrstellen durch den Bauhof bzw. die Hausmeisterfirma beseitigt werden, besteht hier nach Auffassung der Verwaltung kein konkreter Handlungsbedarf.

Für eine Komplettsanierung ist die Zintener Straße lediglich von dem Teilbereich Heiligenbeiler Straße bis Wolliner Straße mittelfristig vorgesehen.

Eine Umpflasterung des beanstandeten Gehweges würde die Erneuerung der Borde und des gesamten Pflasters erforderlich machen und Kosten in Höhe von 16.000 € verursachen. Zu prüfen wäre darüber hinaus ob die Anlieger für diese Maßnahme gemäß des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes, in Verbindung mit der Straßenausbausatzung, heranzuziehen wären.