Frau Leykum äußerte sich unzufrieden mit externen Kompensationsmaßnahmen weitab vom Eingriffsort. Sie erkundigte sich danach, ob z. B. für das Vorhaben ‚City-Markt’ die Sohleabstürze bei der Auebrücke herangezogen werden könnten. Dazu antwortete Frau Herbst, dass es nicht möglich sei, Maßnahmen, die bereits durch andere gesetzliche Vorgaben entstehen, hierfür mit einzubeziehen. Die Verwaltung sagte aber eine erneute allgemeine Prüfung [durch Abt. 31] zu.