Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Bauausschusses fassten nachfolgenden einstimmigen Beschluss mit der Ergänzung, dass die Entscheidung, ob das Planungsziel, einen Verbindungsweg zwischen dem Mischgebiet und dem ehemaligen Läuferwerk herzustellen, in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.01.2015 getroffen werden solle.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-76/1 „Läuferweg“ zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-76 „Läuferweg“ wird mit den in der Vorlage dargestellten Zielen eingeleitet (§ 2 BauGB).

 

Der Bebauungsplan Nr. 0-76/1 „Läuferweg“ wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 13 Abs. 3 BauGB) aufgestellt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird verzichtet. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, mit den Informationen der Vorlage die frühzeitige Information der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB durchzuführen.


Frau Herbst stellte anhand einer Präsentation den Sachverhalt und die Begründung zum Beschlussvorschlag über den geplanten Neubau eines barrierefreien Wohngebäudes durch die Lebenshilfe Peine-Burgdorf GmbH vor. Um den eingeschossigen Neubau der Wohnstätte Knopsberg realisieren zu können, sei es erforderlich, den Bebauungsplan 0-76 insbesondere hinsichtlich einer direkten Wegeverbindung zur bestehenden Wohnstätte Lerchenstraße und bezüglich der zulässigen Grundflächenzahl zu ändern.

 

Für die Flächen am östlichen Rand des im Bebauungsplan 0-76 festgesetzten Mischgebietes bestehe ganz oder teilweise grundsätzliches Interesse an einer gemeinsamen Nutzung mit der weiter nach Osten angrenzenden Flächen des ehemaligen Läuferwerks. Diese angedachte gemeinsame Nutzung sei jedoch nur mit einem Verbindungsweg zwischen dem Mischgebiet und dem ehem. Läuferwerk realisierbar, der jedoch aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zulässig sei.

 

Es werde daher von Seiten der Verwaltung empfohlen, entsprechende Änderungen zu beschließen, die über den in der Gremiumssitzung vom 01.12.2014 vorgeschlagenen Rahmen hinausgehen.

 

Frau Leykum erkundigte sich nach dem Verfahrensstand bezüglich der genannten Erweiterungspläne der Läufer-Werke.

 

Frau Herbst erklärte, dass es derzeit keine konkreten Anfragen gebe, die Lage aber aufgrund des Mischgebietscharakters dazu geeignet sei.

 

Herr Köneke beurteilte die Erweiterung der Läufer-Werke kritisch, zumal die Verwaltung vor Jahren die Grundstücke hochpreisig verkauft habe, sodass durch eine gewerbliche Bebauung ein erheblicher Wertverfall eintreten könne. Die Änderung des Bebauungsplans zwecks Errichtung eines Verbindungsweges wurde von ihm als bedenklich eingestuft.

 

Herr Schulz würde eine Ausweitung von Läufer in nördlicher Richtung befürworten. Er stufte die gemeinsame Nutzung eines Verbindungsweges ebenfalls als bedenklich ein.

 

Herr Baxmann brachte die abschließende Empfehlung ein, dass über den Hintergrund der Schaffung eines Verbindungsweges durch Herrn Scholz im Verwaltungssauschuss berichtet werden solle, sodass eine wiederholte Beratung im Bauausschuss nicht mehr erforderlich sei.