Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG
der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 330.000,00 € im Deckungskreis 0081
(Wirtschaftliche Jugendhilfe) sowie der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
20.000,00 € im Deckungskreis 0082 (Wirtschaftliche Jugendhilfe – Finanzein- und
-auszahlungen) zu.
Frau Gersemann führte aus, dass der Bedarf an wirtschaftlicher Jugendhilfe stetig steige. Immer häufiger bäten Jugendliche auf eigene Initiative um Inobhutnahme. Es müsse ein enormer Leidensdruck vorliegen. In diesem Zusammenhang merkte sie positiv an, dass Burgdorf ein Jugendamt vor Ort habe. Frau Gersemann warb dafür, dass sich mehr Pflegeeltern finden.
Herr Kuyucu war bei der Abstimmung nicht anwesend.