Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG wird das dem Originalprotokoll als Anlage …… beigefügte

 

Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2015

 

in der Form, wie es sich unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Rates zur Haushaltssatzung 2015 ergibt, beschlossen.


Herr Hinz wies darauf hin, dass der Haushaltssicherungsbericht 2013 zeige, dass die durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen bereits gegriffen hätten, da die Fehlbeträge sonst entsprechend höher wären.

 

Herr Plaß fragte die Verwaltung, wie sie mittelfristig die Entwicklung sehe und wann wieder mit einem ausgeglichenen Haushalt zu rechnen sei.

 

Hierzu erklärte Herr Philipps, dass er keine Möglichkeit sehe, über den Finanzplanungszeitraum 2018 hinaus eine Prognose abzugeben. Zumindest innerhalb des Finanzplanungszeitaums könne nach dem derzeitigen Kenntnis-/Planungsstand nicht mit einem ausgeglichenen Haushalt gerechnet werden.

 

Der Ausschuss war sich einig, im neuen Jahr gemeinsam weitere Sitzungen zum Thema Haushaltskonsolidierung durchzuführen, um langfristig eine Verbesserung der Haushaltssituation zu erreichen. Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt, Termine im 8-Wochen-Rhythmus einzustellen.

 

Herr Philipps wies noch darauf hin, dass sich aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes auf 450%-Punkte bei den für 2015 neu aufgeführten Konsolidierungsmaßnahmen unter Punkt 8 eine Veränderung des Gewerbesteuerertrages für 2015 um 132.000 € und die Folgejahre ergeben würde.

 

Mit dieser Änderung fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen bei 6 Ja- und 3 Neinstimmen folgenden