Sitzung: 08.12.2014 Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 2014 0774
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Rat zu
beschließen, die zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der
Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burgdorf
(Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen zu erlassen:
Grundsteuer A 465%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 450%.
Herr Hinz erklärte für die SPD-Fraktion, dass diese auch Veranlassung sehe, bereits für das Jahr 2015 die Hebesätze zu erhöhen. Die SPD-Fraktion beantrage allerdings, den Hebesatz für die Gewerbesteuer nicht wie in der Vorlage aufgeführt auf 440%-Punkte, sondern auf 450%-Punkte zu erhöhen.
Herr Plass betonte für die CDU-Fraktion, dass diese den Steuererhöhungen nicht zustimmen werde. Steuererhöhungen gerade im Bereich der Gewerbesteuer würden nicht zu nachhaltigem Wachstum führen.
Für die WGS-Fraktion erklärte Herr Schulz, dass diese den Antrag der SPD-Fraktion, den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 450%-Punkte anzuheben, zustimmen werde.
Anschließend ließ Herr Weinel über die Vorlage in Verbindung mit dem Antrag der SPD-Fraktion abstimmen. Bei 6 Ja- und 3 Neinstimmen fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen folgenden