Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Rat zu beschließen, die zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burgdorf (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen zu erlassen:

 

Grundsteuer A         465%

Grundsteuer B         465%

Gewerbesteuer       450%.


Herr Hinz erklärte für die SPD-Fraktion, dass diese auch Veranlassung sehe, bereits für das Jahr 2015 die Hebesätze zu erhöhen. Die SPD-Fraktion beantrage allerdings, den Hebesatz für die Gewerbesteuer nicht wie in der Vorlage aufgeführt auf 440%-Punkte, sondern auf 450%-Punkte zu erhöhen.

 

Herr Plass betonte für die CDU-Fraktion, dass diese den Steuererhöhungen nicht zustimmen werde. Steuererhöhungen gerade im Bereich der Gewerbesteuer würden nicht zu nachhaltigem Wachstum führen.

 

Für die WGS-Fraktion erklärte Herr Schulz, dass diese den Antrag der SPD-Fraktion, den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 450%-Punkte anzuheben, zustimmen werde.

 

Anschließend ließ Herr Weinel über die Vorlage in Verbindung mit dem Antrag der SPD-Fraktion abstimmen. Bei 6 Ja- und 3 Neinstimmen fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen folgenden