Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mit 21 Jastimmen und 11 Neinstimmen fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burgdorf (Hebesatzsatzung) in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. 2014 0774/1 ergebenden (und dem Original-Protokoll als Anlage F beigefügten) Fassung zu erlassen.


Herr Fleischmann erklärte, dass er gegen die Vorlage stimmen werde, da seit 2011 die Grundsteuern stetig gestiegen seien. Dieses belastete Mieter und Eigenheimbesitzer.

 

Herr Plaß sprach sich für moderate Steuersätze aus, um damit Bauwillige nach Burgdorf zu holen. Die CDU-Fraktion werde gegen die Vorlage stimmen.

 

Herr Hinz erläuterte, dass die Grund- und Gewerbesteuern nicht dynamisch seien und damit keiner Anpassung unterlägen. Wenn die Steuersätze nicht verändert würden, blieben sie auf dem gleichen Stand. Es handele sich um von der Stadt beeinflussbare Einnahmequellen. Er wies darauf hin, dass unabhängig von politischen Mehrheiten zur Zeit sehr viele Kommunen die Steuersätze anpassten.

 

Herr Obst erinnerte an die aktuelle Haushaltslage. Die Ausgaben für Kinderbetreuung und Jugendamt stiegen, den gebotenen Service wolle keiner missen. Die moderate Anhebung der Hebesätze werde den Standort Burgdorf nicht schwächen.

 

Herr Zschoch entgegnete Herrn Hinz, dass die Gewerbesteuer insoweit dynamisch sei, da sich der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens darin widerspiegele. Die Höhe der Gewerbesteuer sei ein wichtiger Faktor für die Standortentscheidung.

 

Herr Baxmann führte aus, dass auf einer Tagung des Niedersächsischen Städtetages von den Fachleuten die Höhe des Steuersatzes nicht als wesentliches Kriterium für oder gegen eine Gewerbeansiedlung gesehen worden sei. Hier sei vielmehr auf die große Bedeutung weicher Standortfaktoren, wie z.B. die Bildungs- und Betreuungsangebote, hingewiesen worden.