Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

A)   Von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren

 

-      der in der Zeit vom 12.11.2013 bis zum 26.11.2013 durchgeführten frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB,

-      der in der Zeit vom 06.10.2014 bis zum 06.11.2014 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-      der Behördenbeteiligung durch das Schreiben vom 02.10.2014 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

 

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

 

B)   Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 0-86 „Eseringen“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.11.2014 als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 17.11.2014 beigefügt.


Herr Pilgrim war bei der Abstimmung nicht anwesend.