Einstimmig fasste der
Rat folgenden
Beschluss:
A) Von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren
-
der in der
Zeit vom 12.11.2013 bis zum 26.11.2013 durchgeführten frühzeitigen Information der
Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB,
-
der in der
Zeit vom 06.10.2014 bis zum 06.11.2014 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB,
-
der Behördenbeteiligung
durch das Schreiben vom 02.10.2014 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge
werden beschlossen.
B) Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
wird der Bebauungsplan Nr. 0-86 „Eseringen“ mit örtlichen Bauvorschriften in der
Fassung vom 17.11.2014 als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan wird die Begründung
in der Fassung vom 17.11.2014 beigefügt.
Herr Pilgrim war bei der Abstimmung nicht anwesend.