Herr Scholz berichtete, dass im Gewerbepark die ursprünglich für die Fa. Stiens Solartechnik errichtete Halle an der Liese-Meitner-Straße einschl. Bürotrakt vollständig an eine neu gegründete Fa. Technogenia Lasercarb Zentrum GmbH, ein auf die Bearbeitung und Versiegelung von Metalloberflächen mittels Lasertechnik spezialisiertes Unternehmen, vermietet worden sei. Der Geschäftsbetrieb der mit 700 T€ Stammkapital ausgestatteten Gesellschaft mit Sitz in Burgdorf soll Anfang nächsten Jahres aufgenommen werden. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der im Raum Stuttgart/Ulm ansässigen deutschen Niederlassung der Fa. Technogenia, eines im Schwerpunkt französisch-kanadischen Unternehmens. Vergleichbare Niederlassungen bestehen in Frankreich, Großbritannien, USA und Kanada. Vom neuen Standort Burgdorf aus sollen Kunden in Deutschland und Österreich bedient werden. Das Unternehmen ist z.Z. noch auf der Suche nach qualifiziertem Laserschweißtechnik-Personal, Kontakte zu entsprechenden Stellen sind vermittelt worden.

 

Der Grund für die geänderte Nutzung des Objektes liege in veränderten Rahmenbedingungen für die eigentlich geplante Niederlassung der Fa. Stiens begründet. Der weiterhin als Handelsvertreter für die Fa. Stiens tätige Investor wolle weiterhin seine Niederlassung nach Burgdorf verlegen, derzeit stehe hierfür der zusätzliche Erwerb einer den neuen Flächenanforderungen angepassten kleineren Fläche im Gewerbepark in Rede. Nach heutigem Stand solle hier eine derzeit noch in Hannover ansässige, von der Fa. Stiens unabhängige GmbH, die genauso mit der Projektierung und dem Vertrieb von Solartechnikanlagen befasst ist, ihren neuen Standort beziehen.

 

In diesem Zusammenhang berichtete Herr Scholz ergänzend über eine hiervon unabhängige Investitionsanfrage des gleichen Investors, der daran interessiert sei, für einen Mietinteressenten eine spezialisierte Halle zur reinen Einlagerung von werthaltigen Gegenständen zu errichten. Da hiermit bis auf weiteres nur minimale Arbeitsplatzeffekte verbunden seien, sollte diese Anfrage nach Verwaltungsmeinung aber nicht weiterverfolgt werden. Der Ausschuss schloss sich unter Hinweis auf die mit dem Gebiet verfolgten strukturpolitischen Zielsetzungen, die dem reinen Verkaufen von Grundstücken vor gingen, dieser Auffassung an. An anderer Stelle z.B. in Hülptingsen könne man sich so etwas aber durchaus vorstellen.

 

Ferner berichtete Herr Scholz über den Stand der Vertragsverhandlungen mit der Unternehmensgruppe Baum, Hannover, über eine evtl. Ansiedlung von Burger King. Ungewöhnlich sei, dass der Investitionsinteressent unter Verweis auf dessen übliche Vertragspraxis eine vollständige Haftungsübernahme der Stadt für alle, auch etwaige nicht bekannte Bodenveränderungen oder Altlasten auf dem Kaufgrundstück verlange. Dies entspreche nicht den üblichen Vertragsregelungen der Stadt und auch nicht den – soweit nicht vertraglich anders vereinbart – gesetzlichen Regelungen aus dem Bundesbodenschutzgesetz. Auch wenn nach derzeitigem Kenntnisstand der Stadt nicht von Bodenveränderungen auf dem Grundstück auszugehen sei, könne dies bei Grundstücksverkäufen in keinem Fall hundertprozentig ausgeschlossen werden. Daher solle diesem Käuferwunsch nicht nachgekommen, sondern die übliche vertragliche Regelung beibehalten werden. Dies wurde von Ausschuss nachdrücklich unterstützt.