Beschluss:
Die
1. Änderungssatzung
zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der
Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung)
und die
1.
Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche
Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung)
werden beschlossen.
Herr Hunze fragte nach, wie es zu verstehen sei, dass an jeder Fahrbahnseite mindestens 1,00 m breite Randstreifen auf der dem Anliegergrundstück zugewandten Seite der Fahrbahn von Schnee und Eis zu räumen seien. Es sei zu klären, ob dies auch Grünstreifen betreffe.
Antwort
der Ordnungsabteilung:
Die Reinigung
und der Winterdienst sind auf der Fahrbahn vorzunehmen. § 3 Absatz 4, 4. Spiegelstrich erhält dementsprechend folgende
Fassung:
- auf jeder Fahrbahnseite mindestens 1,00 m breite Randstreifen auf der dem Anliegergrundstück zugewandten Seite der Fahrbahn, sofern beidseitig keine erkennbare Absetzung eines Gehweges von der Fahrbahn durch bauliche oder optische Maßnahmen vorhanden ist. Dies gilt auch in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen.
Herr Hunze bat zudem um Klärung, welche Regelung getroffen werden müsse, wenn auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist, auf der anderen hingegen nicht.
Antwort der Ordnungsabteilung:
§ 6 Abs. 2 Satz 2
der Reinigungsverordnung regelt: „Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen
Straßenanlieger zur Reinigung verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.“
Bei einem einseitig angelegten Gehweg besteht
keine Verpflichtung der Gemeinden, außer den Gehweganliegern auch die
Eigentümer der gegenüberliegenden Grundstücke heranzuziehen (OVG Lüneburg, Urt.
v. 27.08.1987). Dies ist auch mit Bundesrecht vereinbar (BVerwG., Beschl. V.
25.07.1989).
Eine willkürliche
Ungleichbehandlung liegt auch nicht vor, denn der Angrenzer ist dem Gehweg
nicht nur räumlich näher, sondern hat auch den größeren Vorteil durch ihn. Nur
ihm, nicht dem Eigentümer des gegenüberliegenden Grundstückes, bietet der
Gehweg einen unmittelbaren Zugang zum Grundstück.
Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden