hHerr Hunze eröffnete um 20.07 Uhr die Einwohnerfragestunde.

 

Ein Anwohner aus der Südstadt sprach sich für den von Herrn Fleischmann gestellten Antrag, die vorgesehene Bebauung in Burgdorf Südost nach Norden zu verschieben aus. Durch eine Bebauung dieses „Filetstückes“ ginge eine intensive Naherholungsnutzung verloren. Zudem würde eine Verschiebung der Bebauung in diesen südlichen Bereich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen der Anwohner zu den Einkaufsmöglichkeiten am Ostlandring erzeugen.

 

Ein Einwohner aus Burgdorf verdeutlichte, dass die Schaffung einer Stromtrasse keinen Sinn mache, da Strom grundsätzlich nicht gespeichert werden könne. Bei Bedarf könne man hierzu den in Burgdorf wohnhaften Prof. Goggenbach befragen. Vor diesem Hintergrund sei die Nutzung alternativer Energien sinnlos, stattdessen biete sich als sinnvolle Alternative die dauerhafte Nutzung der Kernenergie an.

 

Herr Fleischmann und Herr Köneke erwiderten, dass es durchaus Möglichkeiten zur Speicherung alternativer Energien wie Pumpspeicherwerke oder mittlerweile Rodoxbatterien gebe.

 

Eine Bewohnerin des Grundstückes „Im Felde 33“ beschwerte sich angesichts der Planung des Gewerbegebietes „Hülptingsen 5“, dass in diesem Bereich der Straße „Im Felde“ keine Straßenbeleuchtung vorhanden sei, obwohl dort eine intensive Wohnnutzung gegeben sei.

Eine entsprechende Antwort der Tiefbauabteilung wurde durch die Verwaltung über das Protokoll zugesagt.

Antwort der Tiefbauverwaltungsabteilung: Bei dem Grundstück „Im Felde 33“ handelt es sich um eine Splittersiedlung im Außenbereich. In Niedersachsen besteht keine allgemeine Beleuchtungspflicht. Sofern eine solche bestehen würde, würde sich diese auf Gefahrenstellen in der geschlossenen Ortschaft beschränken. Eine Beleuchtung von Wegen im Außenbereich ist aus wirtschaftlichen und umweltpolitischen (Lichtimmissionen schädigen Tier- und Pflanzenwelt, CO2-Ausstoß) Gründen nicht vorgesehen.

Ein weiterer Einwohner stellte fest, dass der neuerrichtete Kreisel am Schwarzen Herzog überdimensional beleuchtet sei und es durchaus vorstellbar sei, diese Beleuchtung zu reduzieren.

Auch hierzu sollte eine entsprechende Erklärung der Tiefbauverwaltung über das Protokoll erfolgen.

Antwort der Tiefbauverwaltungsabteilung: Jeder Arm des Kreisverkehrsplatzes ist mit einem Fußgängerüberweg ausgestattet. Fußgängerüberwege sind inkl. Adaptionsstrecke nach DIN 67523 auszuleuchten. Die vorhandene Beleuchtung entspricht der genannten DIN.

 

Herr Hunze schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.23 Uhr.