Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die

 

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung)

 

und die

 

2. Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung).

 


Herr Dunker teilte mit, dass beim Schilfweg (Stichwege) aufgrund der geringen Breite kein Winterdienst durchgeführt werde.

 

Herr Barthold Plaß erkundigte sich, welche konkreten Änderungen sich für die Engenser Straße ergeben, da diese vorher in verschiedene Reinigungsklassen aufgeteilt war und künftig komplett nur noch in Reinigungsklasse 2.

 

Antwort der Tiefbauabteilung:

 

Für die Engenser Straße ergibt sich nur eine Änderung bezüglich des Kehrdienstes der Fahrbahn.

In Reinigungsklasse 1 musste der Kehrdienst der Fahrbahn nach Bedarf vom Anlieger vorgenommen werden und in Reinigungsklasse 2 wird dieser künftig durch die Stadt im 14-tägigen Rhythmus durchgeführt.

Hierdurch erhöht sich die Gebühr für die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst im betreffenden Bereich, da der hier bereits umzulegende Winterdienstanteil um den Anteil der 14-täglichen Reinigung ergänzt wird.

 

Der Winterdienst bezüglich der Fahrbahn erfolgt bei Reinigungsklasse 1 als auch bei Reinigungsklasse 2 nach wie vor durch die Stadt.

 

Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden